Villmergen
Ausnützungsziffer in Villmergen
Die Ausnützungsziffer ist in Villmergen in 4 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.45 bis 0.8. Rechtsgrundlage ist meist § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W I | ≤ 0.45 | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| W II | ≤ 0.65 | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA I | ≤ 0.5 | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA II | ≤ 0.8 | § 7 Abs. 1, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Villmergen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.45 bis 0.8, festgelegt in 4 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Villmergen?
Meist in § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.