Villmergen
Fassadenhöhe traufseitig in Villmergen
Die traufseitige Fassadenhöhe ist in Villmergen in 4 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 8.5 m bis 11.5 m. Rechtsgrundlage ist meist § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.
Die traufseitige Fassadenhöhe ist die Fassadenhöhe auf der Seite der Dachtraufe, bei Schrägdächern die niedrigere der beiden Fassadenhöhen.
| Zone | Fassadenhöhe traufseitig | Fundstelle |
|---|---|---|
| W I | ≤ 8.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| W II | ≤ 11.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA I | ≤ 8.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA II | ≤ 11.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die traufseitige Fassadenhöhe in Villmergen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 8.5 m bis 11.5 m, festgelegt in 4 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die traufseitige Fassadenhöhe in der Bauordnung Villmergen?
Meist in § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.