Zone Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft · Villmergen
Aargau · BFS 4080 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft in Villmergen (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauverwaltung
- 056 619 59 40
- bau@villmergen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Villmergen, in denen «Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 28
Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft 1Die Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft ist für den Betrieb einer gewerblichen Pferdehaltung (Pensionshaltung und Reitunterricht) sowie für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen und basiert auf dem Betriebskonzept "Pferdehaltungs- und Landwirtschaftsbetrieb Stall am Rietenberg" vom 8. August 2019 und 2. Oktober 2019. Publikumswirksame Grossveranstaltungen sind nicht zulässig.
2Die Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft ist in zwei Bereiche eingeteilt: Im Bereich für Hochbauten sind Stallungen mit Remise, Reithalle, Sattelkammer, Aufenthalts- und Umkleideraum und sanitäre Anlagen zulässig. Die Reithalle darf eine Gesamthöhe von 10 m nicht überschreiten. Weiter gelten die Bestimmungen für Hochbauten gemäss § 23 Bauten in der Landwirtschaftszone. Die approximative Lage dieser Hochbauten richten sich nach dem Betriebskonzept "Pferdehaltungs- und Landwirtschaftsbetrieb Stall am Rietenberg" vom 8. August 2019 und 2. Oktober 2019. Ausserhalb des schraffierten Bereichs sind nur Anlagen wie z.B. Allwetterplatz, Round-Pen, Führanlage, Erschliessungs- und Parkierungsflächen sowie Weideflächen zulässig. Die approximative Lage dieser Flächen richten sich nach dem Betriebskonzept "Pferdehaltungs- und Landwirtschaftsbetrieb Stall am Rietenberg" vom 8. August 2019 und 2. Oktober 2019.
3Die Bauten und Anlagen müssen sich gut in die Umgebung (Volumen, Materialisierung) einpassen. Sämtliche Bauten und Anlagen sind mitte …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24/4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 10 m | Art. 33, S. 28 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.