Zone Vorzone · Sursee
Luzern · BFS 1103 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone Vorzone in Sursee (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 2 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Umgebungsplan wahlweise 1:100 oder 1:200
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung 3-fach in Papier plus Onlineformular
- Installationsanzeige der Wasserversorgung Sursee mit Belastungswerten
- Anschlussdeklaration provisorisch Abwasser/Frischwasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauberatung und Baubewilligung
- 041 926 91 42
- bauberatung@stadtsursee.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sursee, in denen «Vorzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 7
Altstadtzonen und Vorzone zur Altstadt (§ 44 PBG)
1Als Ortsbild von nationaler Bedeutung ist die Altstadt von Sursee in ihrer Substanz zu erhalten und in ihrer städtebaulichen Vielfalt sowie in ihrer Zentrumsfunktion zu fördern.
2Die Altstadtzonen und die Vorzone zur Altstadt (Vorzone) werden betreffend den zulässigen Nutzungsarten wie folgt unterteilt:
a)In der Altstadtzone A und in der Vorzone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Zulässig sind folgende Nutzungsarten: - Wohnen, - Arbeiten (Dienstleistungsbetriebe und Gewerbe; d.h. Nutzungen, die nicht mehr als mässig stören; Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig), - Gastgewerbebetriebe, sofern sie nicht mehr als mässig stören.
b)In der Altstadtzone B gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Zulässig sind folgende Nutzungsarten: - Wohnen, - Arbeiten (Dienstleistungsbetriebe und Gewerbe; d.h. Nutzungen, die das gesunde Wohnen nicht mehr als geringfügig beeinträchtigen; Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig), - Gastgewerbebetriebe, sofern sie nicht mehr als geringfügig stören.
3Jedes Gebäude in der Altstadtzone A und in der Vorzone hat mindestens eine Wohnung aufzuweisen. In der Altstadtzone B sind mindestens 50 Prozent der Hauptnutzfläche jedes Gebäudes zu Wohnzwecken zu nutzen. Der Stadtrat kann bei überwiegenden Interessen Ausnahmen von diesen Mindestwohnverpflichtungen bewilligen.
4Entlang der Hauptachse der Altstadt (Bahnhofstrasse – Unterstadt – Oberstadt) und der Centralstrasse ist im Erdgeschoss nur eine Nutzung durch Läden, Gastgewerbe oder andere …
Art. 36BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 27
Antennenanlagen
1Als Antennenanlagen gelten baubewilligungspflichtige Anlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung (Mobilfunk usw.) dienen. Als visuell wahrnehmbare Antennenanlagen gelten Anlagen, die nicht bzw. nicht hinreichend kaschiert sind und aufgrund ihres Erscheinungsbildes als Antennenanlage erkennbar sind.
2Visuell wahrnehmbare Antennenanlagen sind in erster Linie in den Arbeitszonen, der Mischzone D oder in der Zone für öffentliche Zwecke zu erstellen.
17SR 700 Stadt Sursee 28
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026
3Visuell wahrnehmbare Antennenanlagen in den übrigen Bauzonen sind nur zulässig, wenn kein Standort in den Arbeitszonen, der Mischzone D oder der Zone für öffentliche Zwecke möglich ist. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden Standort zu erstellen.
4In Wohnzonen sind visuell wahrnehmbare Antennenanlagen nur zulässig, wenn sie einen funktionalen Bezug (die Antennenanlage hat von ihren Dimensionen und ihrer Leistungsfähigkeit her der in der reinen Wohnzone üblichen Ausstattung zu entsprechen) zur Wohnzone aufweisen. Sie sind in Bezug auf Einsehbarkeit, Farbgestaltung und Kontrast zur baulichen und landschaftlichen Umgebung unauffällig zu gestalten. Für Antennen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen, des Amateurfunkdienstes und für Antennen zum Empfan …
Art. 46BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 33
Übergangsbestimmungen
1Artikel 11 und 12 sowie Anhang III des Bau- und Zonenreglements vom 23./24. Oktober 1989 bleiben in Kraft, bis die Stimmberechtigten ein Parkplatzreglement erlassen, mit welchem die entsprechenden Bestimmungen ersetzt werden.
2Entlang der Sure ab Gemeindegrenze bis Kraftwerk Schlottermilch gilt die Grünzone Gewässerraum erst als festgesetzt, wenn das geplante Hochwasserschutzprojekt Nr. 10740 rechtskräftigt bewilligt worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Übergangsbestimmungen zur Änderung der GSchV vom 4. Mai 2011.
Sursee, 19. März 2019
Namens des Stadtrates:
Sabine Beck-Pflugshaupt
Bruno Peter Stadtpräsidentin
Stadtschreiber Stadt Sursee 34
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026 Änderungen
Beschlossen durch die Stimmberechtigten Genehmigt durch den Regierungsrat Teilrevision der Ortsplanung «Umgang mit bestehenden Sondernutzungsplänen»
14. Oktober 2024 RRE 1399 9. Dezember 2025
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 33) verbindlich lesbar.
Stadt Sursee 35
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026 Anhang 1: Spezielle Wohn- und Mischzonen I. Spezielle Wohnzonen Nr. 1 «Grundstück Nr. 1013, Oberer Graben»
Zweck
–Erhalt Siedlungsbild und parkähnliche Gartenanlage.
Art der Nutzung
–Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen.
Mass und Lage der Nutzung
–im bestehenden Umfang. Nr. 2 «Grundstück Nr. 683, Oberer Graben»
Zweck
–Erhalt Siedlungsbild und parkähnliche Gartenanlage.
Art der Nutzung
–Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen.
Mass und Lage der Nutzung
–Die besteh …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4 Abs. 2a). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 2 m | Art. 4, S. 7 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Sursee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Vorzone
Was gilt in der Zone Vorzone in Sursee?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Vorzone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sursee?
Wo reiche ich das Baugesuch in Sursee ein?
Wo steht die Zone Vorzone in der BZO Sursee?
Weitere Zonen in Sursee
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