Zone Arbeitszone · Sursee
Luzern · BFS 1103 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone Arbeitszone in Sursee (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≥ 0.4. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Umgebungsplan wahlweise 1:100 oder 1:200
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung 3-fach in Papier plus Onlineformular
- Installationsanzeige der Wasserversorgung Sursee mit Belastungswerten
- Anschlussdeklaration provisorisch Abwasser/Frischwasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauberatung und Baubewilligung
- 041 926 91 42
- bauberatung@stadtsursee.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sursee, in denen «Arbeitszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 13
Arbeitszone (§ 46 PBG)
1In der Arbeitszone sind Bauten und Anlagen für Gewerbe- und Industrienutzungen sowie für die Dienstleistungserbringung, Sport und Freizeit zulässig.
2Verkaufsgeschäfte sind in der Arbeitszone nur bis zu einer Nettofläche von 200 m2 oder in Zusammenhang mit Eigenproduktion und Zentrallagern zulässig.
3Wohnungen sind in der Arbeitszone nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Wohnungen für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal. Stadt Sursee 14
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026
4In der Arbeitszone gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:
Arbeitszone max. Gesamthöhe nördlich der Autobahn 30.0 m11 max. Gesamthöhe südlich der Autobahn 23.0 m min. Fassadenhöhe12 14.5 m min. ÜZ13 0.40 min. Grenzabstand 3.5 m min. Grünflächenziffer 0.15
5Der Stadtrat kann Auflagen zur Umgebungsgestaltung und zur Gestaltung der Freiräume anordnen, namentlich zur Aufwertung der Zonenübergänge.
Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 15
Spezielle Arbeitszone Merkurstrasse (§ 46 PBG)
1In der speziellen Arbeitszone Merkurstrasse sind höchstens mässig störende Bauten und Anlagen für Gewerbe- und Industrienutzungen sowie für die Dienstleistungserbringung zulässig. In jedem Fall zonenkonform bleibt die heutige Nutzung als Futtermittelproduktion, Mostereibetrieb inkl. ObstAnnahme, Getränkeproduktion, Energieerzeugung (Dampf, Druckluft, Strom, Kälte), Betrieb einer ARA, Lagerhaltung, Warenumschlag mit LKW und Bahn, Produktion von Sprühprodukten etc. inkl. den dazugehörigen Werkstätten, Anlagen und Bürobetrieben. Im Übrigen gelten betreffend Nutzungsart Art. 8 Abs. 2 und 3 BZR.
2Der Stadtrat legt die Baumasse sowie die Erschliessung und Parkierung unter gebührender Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall fest. Er zieht dazu bei Bedarf die Stadtbaukommission bei. Die Bauherrschaft hat vor der Projektierung eines Vorhabens beim Stadtrat abzuklären, welche Überbauungsziffer, Gebäudelänge und Gesamthöhe ungefähr zur Anwendung kommen, und dem Stadtrat vor der Einreichung des Baugesuchs eine Voranfrage zu unterbreiten.
3Für den Werkverkehr sind, soweit möglich und zumutbar, separate Verkehrsflächen auszuscheiden. Der Werkverkehr hat sich dem Velo- und Fussgängerverkehr unterzuordnen und dessen Sicherheitsbedürfnisse zu beachten.
4Der Stadtrat kann Auflagen zur Umgebungsgestaltung und zur Gestaltung der Freiräume anordnen, namentlich zur Aufwertung der Zonenübergänge.
Art. 40BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 29
Anforderungen an neue Einkaufs- und Fachmarktzentren (§ 169 ff. PBG)
1Neue Einkaufszentren mit einer Nettofläche über 1'500 m2 sind nur in der überlagernden Zone «Einkaufszentren» zulässig. In der Arbeitszone sind nur Verkaufsgeschäfte gemäss Art. 8 Abs. 2 BZR zulässig.
2Neue Fachmarktzentren sind nur in der Mischzone D und bis zu einer maximalen Nettofläche von 1'500 m2 zulässig.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≥ 14.5 m | Art. 8, S. 13 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≥ 0.4 | Art. 8, S. 13 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 8, S. 13 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 15 % | Art. 8, S. 13 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Sursee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone
Was gilt in der Zone Arbeitszone in Sursee?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Arbeitszone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sursee?
Wo reiche ich das Baugesuch in Sursee ein?
Wo steht die Zone Arbeitszone in der BZO Sursee?
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