Zone Sonderregelung Dachgestaltung · Sursee

Luzern · BFS 1103 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Hinweis: Für Sursee gelten seit 2019-11-26 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone Sonderregelung Dachgestaltung in Sursee (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Umgebungsplan wahlweise 1:100 oder 1:200
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung 3-fach in Papier plus Onlineformular
  • Installationsanzeige der Wasserversorgung Sursee mit Belastungswerten
  • Anschlussdeklaration provisorisch Abwasser/Frischwasser

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Sursee, in denen «Sonderregelung Dachgestaltung» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 35BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 27

Dachgestaltung (§ 36 Abs. 2 Ziff. 3 PBG, § 35 PBV)

1Dächer sind in Form, Farbe und Materialisierung so zu gestalten, dass sie eine ruhige Gesamtwirkung im Quartier gewährleisten.

2Im Interesse des Ortsbildes kann der Stadtrat Dachform, Bedachungsmaterial und Firstrichtung vorschreiben. 2bis Innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Gebiets «Sonderregelung Dachgestaltung» gelten folgende besondere Anforderungen:

a)Es sind nur gleichschenklige Sattel- und Walmdächer zulässig.

b)Die Dächer haben eine Neigung von 30 – 40° aufzuweisen.

c)Die Hauptfirstrichtung hat entlang der Gemeindestrasse «Zellmoostrasse» bzw. «Seehäusernstrasse» in Hangrichtung und auf den übrigen Grundstücken quer zum Hang zu verlaufen.

d)Die Hauptfirstrichtung ist für mindestens die Hälfte der gesamten horizontalen Firstlinie eines einzelnen Gebäudes einzuhalten.

3Für Solaranlagen auf Dächern gelten die Vorgaben nach Art. 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197917.

4Nicht begehbare Flachdächer mit einer Dachneigung von weniger als 15 %, die nicht mit Solaranlagen belegt sind, sind unter Verwendung von einheimischem, standorttypischem Saatgut extensiv zu begrünen. Bei Kleinflächen sowie in begründeten Fällen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen.

5Dachaufbauten (Lukarnen, Dacheinschnitte, Dachfenster) sowie ein Querfirst sind zulässig, wenn:

a)sich eine ästhetisch und architektonisch gute Lösung ergibt und

b)die Gesamtbreite der Dachaufbauten höchstens 2/5 der Dachlänge des zugehörigen Fassadenabschnitts umfasst.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 30 %Art. 35, S. 270.75
Dachneigung≤ 40 %Art. 35, S. 270.75

Extrahiert aus der BZO Sursee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Sonderregelung Dachgestaltung

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sursee?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sursee ein?
Baugesuche in Sursee laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauberatung und Baubewilligung, Centralstrasse 9, 6210 Sursee. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Sonderregelung Dachgestaltung in der BZO Sursee?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Sursee erwähnen die Zone Sonderregelung Dachgestaltung namentlich, darunter Art. 35. BZO Sursee lesen →

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