Zone Sonderregelung Dachgestaltung · Sursee
Luzern · BFS 1103 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone Sonderregelung Dachgestaltung in Sursee (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Umgebungsplan wahlweise 1:100 oder 1:200
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung 3-fach in Papier plus Onlineformular
- Installationsanzeige der Wasserversorgung Sursee mit Belastungswerten
- Anschlussdeklaration provisorisch Abwasser/Frischwasser
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauberatung und Baubewilligung
- 041 926 91 42
- bauberatung@stadtsursee.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sursee, in denen «Sonderregelung Dachgestaltung» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 35BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 27
Dachgestaltung (§ 36 Abs. 2 Ziff. 3 PBG, § 35 PBV)
1Dächer sind in Form, Farbe und Materialisierung so zu gestalten, dass sie eine ruhige Gesamtwirkung im Quartier gewährleisten.
2Im Interesse des Ortsbildes kann der Stadtrat Dachform, Bedachungsmaterial und Firstrichtung vorschreiben. 2bis Innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Gebiets «Sonderregelung Dachgestaltung» gelten folgende besondere Anforderungen:
a)Es sind nur gleichschenklige Sattel- und Walmdächer zulässig.
b)Die Dächer haben eine Neigung von 30 – 40° aufzuweisen.
c)Die Hauptfirstrichtung hat entlang der Gemeindestrasse «Zellmoostrasse» bzw. «Seehäusernstrasse» in Hangrichtung und auf den übrigen Grundstücken quer zum Hang zu verlaufen.
d)Die Hauptfirstrichtung ist für mindestens die Hälfte der gesamten horizontalen Firstlinie eines einzelnen Gebäudes einzuhalten.
3Für Solaranlagen auf Dächern gelten die Vorgaben nach Art. 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197917.
4Nicht begehbare Flachdächer mit einer Dachneigung von weniger als 15 %, die nicht mit Solaranlagen belegt sind, sind unter Verwendung von einheimischem, standorttypischem Saatgut extensiv zu begrünen. Bei Kleinflächen sowie in begründeten Fällen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen.
5Dachaufbauten (Lukarnen, Dacheinschnitte, Dachfenster) sowie ein Querfirst sind zulässig, wenn:
a)sich eine ästhetisch und architektonisch gute Lösung ergibt und
b)die Gesamtbreite der Dachaufbauten höchstens 2/5 der Dachlänge des zugehörigen Fassadenabschnitts umfasst.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 30 % | Art. 35, S. 27 | 0.75 |
| Dachneigung | ≤ 40 % | Art. 35, S. 27 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Sursee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Sonderregelung Dachgestaltung
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sursee?
Wo reiche ich das Baugesuch in Sursee ein?
Wo steht die Zone Sonderregelung Dachgestaltung in der BZO Sursee?
Weitere Zonen in Sursee
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