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Art. 8 · Arbeitszone

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 13 · Original-PDF

(§ 46 PBG)

1In der Arbeitszone sind Bauten und Anlagen für Gewerbe- und Industrienutzungen sowie für die Dienstleistungserbringung, Sport und Freizeit zulässig.

2Verkaufsgeschäfte sind in der Arbeitszone nur bis zu einer Nettofläche von 200 m2 oder in Zusammenhang mit Eigenproduktion und Zentrallagern zulässig.

3Wohnungen sind in der Arbeitszone nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Wohnungen für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal. Stadt Sursee 14

Bau- und Zonenreglement

Ausgabe Januar 2026

4In der Arbeitszone gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:

Arbeitszone max. Gesamthöhe nördlich der Autobahn 30.0 m11 max. Gesamthöhe südlich der Autobahn 23.0 m min. Fassadenhöhe12 14.5 m min. ÜZ13 0.40 min. Grenzabstand 3.5 m min. Grünflächenziffer 0.15

5Der Stadtrat kann Auflagen zur Umgebungsgestaltung und zur Gestaltung der Freiräume anordnen, namentlich zur Aufwertung der Zonenübergänge.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.