Art. 22 · Landschaftsschutzzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 14 · Original-PDF
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert und dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart.
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschränkungen nach § 16 BNO. Von den in Absatz 3 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) sowie Christbaumkulturen, Baumschulen und länger als 3 Monate dauernde, grossflächige Abdeckungen verboten.
3Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Einzäunungen, Witterungsschutzanlagen usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
| Schutzzone | Schutzziele | Pflegemassnahmen Nutzungsbeschränkungen |
|---|---|---|
| Obertel W1 | - naturgemäss bestocktes Bachto- bel | - standortheimisches Laubholz fördern - bei Wasserflächen Schaffung von günstigen Lichtverhältnissen |
| Rifegind W2 | - lockeres, totholzreiches Altholz | - starke Durchforstungen - Totholz stehen lassen |
| Langmatt W3 | - Altholzreicher Ahorn-Eschenwald | - lichter Laubmischbestand fördern - starke Durchforstungen - seltene Baumarten fördern |
| Hinter Obertel W4 | - Erhaltung der objekttypischen Be- standesstruktur | - lichter, stufiger Mischbestand - starke Durchforstungen - weitere Hinweise vgl. Betriebsplan |
| Brüelmatte W5 | - lichter Laubholzbestand mit - stel- lenweise - dichtem Unterholz und ausgeprägtem Waldsaum | - Exoten wie Zuchtpappeln entfernen - vermehrt ausgeprägte Heckenschicht mit dornen- und beerentragenden Sträuchern anlegen - standortheimische Arten fördern |
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