Zone WG · Seon
Aargau · BFS 4209 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone WG in Seon (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 ab Agis-Onlinekarten
- Projektpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Bepflanzung und Terrainschnitten
- Kanalisations-/Liegenschaftsentwässerungsplan
- Farbkonvention und Plansignatur
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 2-fach sowie digital
- Formular «Angaben zu Bezug und Anschlüssen bei den Werken»
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau, Planung und Umwelt (Bauverwaltung Seon, Egliswil und Schafisheim)
- 062 769 85 80
- bauverwaltung@seon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Seon, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7
Sondernutzungspläne
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.
2Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen Gestaltungspläne für Teilgebiete erlassen oder die Umsetzung in Etappen verlangen.
3In der Wohn- und Gewerbezone WG darf mit einem Gestaltungsplan ein zusätzliches Vollgeschoss gemäss § 8 BauV nur realisiert werden, sofern sich das Gebäude ins Ortsbild und in die landschaftliche Umgebung einpasst. 6 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung
4Mit dem Gestaltungsplan ist ein Energiekonzept für die künftige Bebauung zu erarbeiten, das Massnahmen, verbindliche Vorschriften und Empfehlungen vorsieht, die einen niedrigen Ressourcenaufwand bei der Erstellung und eine hohe Energieeffizienz bei der Nutzung der Gebäude gewährleisten.
5Mit dem Gestaltungsplan ist ein Mobilitätskonzept gemäss § 58 vorzulegen.
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
Übersicht Bauzonen
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzone Signatur / Farbe Vollgeschosse max. Ausnützungsziffer max. Ausnützungsziffer min. Gesamthöhe Schrägdachbauten Reduktion Gesamthöhe nach Hangneigung vgl. § 8 Abs. 4 Gesamthöhe Flachdachbauten Reduktion Gesamthöhe nach Hangneigung vgl. § 8 Abs. 4 Mehrlängenzuschlag ab Gebäude- länge [m], vgl. §8 Abs. 6 Grenzabstand Empfindlichkeitsstufe Zonenvorschriften Kernzone Kernzone K - - - - - - 17 m 17 m 15 m 15 m 18 m 18 m 5 m1 III § 9 braun Zentrumszone Z beige Z 4 1.0 - Richtwert gemäss ERP - Richtwert III § 10 beige gemäss ERP Wohnzone 2 W2 orange 2 0.5 0.6 - 11 m 9 m 12 m 4 m 4 m II § 11 Reihen- und Terrassenhäuser
Wohnzone 3 Wohnzone 3 W3 3 0.7 0.5 14 m 12 m 15 m 7 m II § 12 rot Wohn- und Gewerbe- WG 3 0.8 0.5 14 m 12 m 15 m 7 m III § 13
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 10) verbindlich lesbar.
zone rot/violett Für Wohnen 0.6 Für Gewerbe 0.6
Arbeitszone I Arbeitszone I Ar I - - - - - - 14 m 14 m 10 m 10 m - - o1 o1 III III § 14 § 14 violett Arbeitszone II Ar II - - - o o - o IV § 15
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 10) verbindlich lesbar.
blau Spezialzone Iglisten SI - - - o o - o IV § 16 türkis Spezialzone Strigel SS - - - o o - o IV § 17 türkis Dorfzone Retterswil DR - - - - - - - III § 18 hellbraun Dorfzone Vorder- / Hinterberg DV/H - - - - - - - III § 19 hellbraun Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA - - - o o - o II § 20 grau Bis 2 Vollgeschosse 4 m Mehr als 2 Vollgeschosse 7 m Grünzone Grünzone Gr - - - - - - - - - - - - - - II II § 21 § 21 grün 1 vorbehältlich Abs. 7 9 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung
2Die mit "o" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen …
Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13
Wohn- und Gewerbezone WG
1Die Wohn- und Gewerbezone WG ist für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
2Mässig störende Betriebe und Läden mit Nettoverkaufsflächen bis maximal 500 m2 pro Betrieb und Landwirtschaftsbetriebe sind zulässig.
Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25
Mindestausnutzung
1Bei Neubauten in der Wohnzone W3 sowie in der Wohn- und Gewerbezone WG gilt eine MindestAusnützungsziffer gemäss § 8 Abs. 1. Diese darf nicht unterschritten werden.
2Werden Parzellen nur teilweise überbaut, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zonengemässen Überbauung des restlichen Grundstücks die Mindestausnutzung erreicht werden kann.
3Der Gemeinderat kann Ausnahmen gestatten, wenn das Grundstück wegen öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen nicht voll überbaubar ist. 5.4 Arealüberbauung
Art. 44BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25
Arealüberbauung
1Die Arealüberbauung ist zulässig in den Zonen W2 und WG.
2Die Mindestfläche für eine Arealüberbauung beträgt: in der WG
3‘500 m2 in der W2
3‘000 m2
3Sie können auch bereits bebaute Grundstücke umfassen, wenn die Überbauung als Ganzes den Anforderungen genügt.
4Arealüberbauungen müssen neben den Bestimmungen von § 39 Abs. 2 BauV folgende Voraussetzungen erfüllen:
a)Nicht für Besucher reservierte Abstellplätze sind in unterirdischen Sammelgaragen vorzusehen.
b)Sofern Arealgrösse und Überbauungsart eine vorteilhafte Lösung erlauben, ist auch eine oberirdische, überdeckte Parkierung möglich.
5Folgende Abweichungen bezüglich der zonengemässen Bauweise sind zulässig:
a)Arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände (auch bei Mehrfamilienhäusern) können reduziert werden, wenn die genügende Besonnung nachgewiesen ist.
b)Die Ausnützungsziffer und die Geschosszahl können auf folgende Werte erhöht werden: Zone AZ Vollgeschosse W2 0.6 Keine Erhöhung der max. zulässigen Geschosszahl WG 0.9 Erhöhung um max. 1 Vollgeschoss
max. 0.7 für Wohnen
oder Gewerbe
6Mit einem zusätzlichen Vollgeschoss in der Wohn- und Gewerbezone WG darf die Gesamthöhe um 3.2 m erhöht werden.
7Mit einer erhöhten Gesamthöhe muss der Grenzabstand mindestens 8.0 m betragen. 24 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung 5.5 Störmass von Betrieben
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 10 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.8 | Art. 8, S. 10 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.5 | Art. 8, S. 10 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 14 m | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 7 m | Art. 8, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Seon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.