← BZO Seon · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Arealüberbauung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25 · Original-PDF

1Die Arealüberbauung ist zulässig in den Zonen W2 und WG.

2Die Mindestfläche für eine Arealüberbauung beträgt: in der WG

3‘500 m2 in der W2

3‘000 m2

3Sie können auch bereits bebaute Grundstücke umfassen, wenn die Überbauung als Ganzes den Anforderungen genügt.

4Arealüberbauungen müssen neben den Bestimmungen von § 39 Abs. 2 BauV folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)Nicht für Besucher reservierte Abstellplätze sind in unterirdischen Sammelgaragen vorzusehen.

b)Sofern Arealgrösse und Überbauungsart eine vorteilhafte Lösung erlauben, ist auch eine oberirdische, überdeckte Parkierung möglich.

5Folgende Abweichungen bezüglich der zonengemässen Bauweise sind zulässig:

a)Arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände (auch bei Mehrfamilienhäusern) können reduziert werden, wenn die genügende Besonnung nachgewiesen ist.

b)Die Ausnützungsziffer und die Geschosszahl können auf folgende Werte erhöht werden: Zone AZ Vollgeschosse W2 0.6 Keine Erhöhung der max. zulässigen Geschosszahl WG 0.9 Erhöhung um max. 1 Vollgeschoss

max. 0.7 für Wohnen

oder Gewerbe

6Mit einem zusätzlichen Vollgeschoss in der Wohn- und Gewerbezone WG darf die Gesamthöhe um 3.2 m erhöht werden.

7Mit einer erhöhten Gesamthöhe muss der Grenzabstand mindestens 8.0 m betragen. 24 Gemeinde Seon

Bau- und Nutzungsordnung 5.5 Störmass von Betrieben

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.