Zone L · Sennwald
St. Gallen · BFS 3274 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone L in Sennwald (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbcode bei baulichen Veränderungen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 3-fach, gefalzt auf A4
- Unterschriften und Planbeschriftung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt / Bauverwaltung
- 058 228 28 06
- bauamt@sennwald.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sennwald, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 3
Planungsinstrumente Baugesuche, für die weder die Baukommission noch das Bauamt
1Dem Gemeinderat obliegt die Aufsicht über das Planungs- und Bauwesen. Er bestimmt die Baukommission und entscheidet über
1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen insbesondere folgende Planungsinstrumente: b) entscheidet über Baugesuche, für die das vereinfachte Verfahren 3. entscheidet über Baugesuche, wenn das Meldeverfahren 2. bereitet die Geschäfte von Baukommission und Gemeinderat vor; 4. vollzieht die Beschlüsse von Baukommission und Gemeinderat;
3Das Bauamt: 1. berät Grundeigentümer, Bauherren und Verwaltungsstellen;
2Die Baukommission: a) stellt dem Gemeinderat Antrag, wenn dieser zuständig ist; a) Behördenwegleitende Instrumente: 5. übt die örtliche Bauaufsicht aus. angewendet wird. angewendet wird; zuständig sind. Art. 22ff Sondernutzungspläne
Art. 4BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 6
Strassenabstand StrV
8Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die
10Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper, mit höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche
11Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des
9Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2 die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe aufweisen. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet. von höchstens 50 m2 aufweisen. Strassengesetzes vorbehalten. gross min. EmpfindlichBaureglement Sennwald
Seite 7 / 25 keitsstufe Zone Ausnützungs- Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand Grenzabstand Empfindlichziffer max. max. max. klein min. gross min. keitsstufe
WE 8) 0.45 2 6.5 9.0 20 4 8 1) II W2 8) 0.45 2 7.5 10 30 4 8 1) II W3 8) 0.60 3 11 14 40 5 10 1) II W4 8) 0.70 4 13 16 50 6 12 1) II WG2 8) 0.5 / 0.65 2) 2 7.5 10 30 4) 4 8 3) III WG3 8) ** 0.65 / 0.75 2)14) 3 11 14 40 4) 5 10 3) III WG4 8) ** 0.7 / 0.85 2)14) 4 13 16 50 4) 6 12 3) III K 11) 2 7.5 10 5 III GI A 10) 16 13) 16 …
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Art. 5BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 7
Regelbauvorschriften
1Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (Tabelle); ziffer Vollgeschosse Gebäudehöhe
* gem. Teilrevision Baureglement zu GI- / I-Zonen ** gem. Teilrevision Baureglement zu WG3 -/ WG4-Zonen Zone AusnützungsBaureglement Sennwald
Seite 8 / 25 3 Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand. bewohnten Gebäuden im übrigen Gemeindegebiet sowie in der Landwirtschaftszone. 7 Die Nutzungs- und Baubestimmungen sind im Überbauungsplan festgelegt. Lebensbedingungen durch Massnahmen aller Art zu beeinträchtigen. erforderlichen Fensterflächen angeordnet werden. 6 Für Wohnbauten gelten die Vorschriften der W2. entsprechenden Fassaden gestattet werden. übersteigen. ausmacht. 4
1Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden.
2Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossfläche ausmacht.
3Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand.
4Für Bauten mit Gewerbenutzung im Erdgeschoss ist die doppelte Länge zulässig, sofern eine Unterteilung mit einem eingeschossigen, gestalterisch deutlich abgesetzten Zwischenbau (max. Gebäudehöhe 6.0 m, min. Gebäudelänge 5.0 m) erfolgt und die Hauptbauten die Gebäudelänge einhalten. Wird bei Wohn …
Art. 9BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 14
Hygiene, Abstellflächen
4Für jede Wohnung sind ausreichend grosse Abstellräume von 10% der anrechenbaren Geschossfläche, wenigstens aber 5 m2 Bodenfläche
1Die lichte Raumhöhe beträgt für Aufenthaltsräume mindestens 2.30 m, für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.10 m. Bei nicht waagrechter
3Das Lichtmass der Fensterflächen von Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen hat mindestens 10% der Bodenfläche zu betragen. 3 m2 je Wohnung für Fahrräder, Motorfahrräder oder Kinderwagen vorzusehen. diesem Fall müssen die genannten Räume eine ausreichende künstliche Innenliegend dürfen Küchen, Bad- und WC-Räume errichtet werden. In bereitzustellen. In Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich in der Nähe des Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 6 m2
2Die Bodenfläche von Wohn- und Schlafräumen hat mindestens 10 m2 zu betragen. Zugangs genügend grosse gemeinsame Abstellräume von mindestens Belüftung und Belichtung aufweisen. einzuhalten. Baureglement Sennwald
Seite 15 / 25 (5xF1) + (5xF2) + (10xF3) = max. Höhe x Länge
Art. 10BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 15
Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dachaufbauten und -einschnitte sind bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis Dachflächenfenstern ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination
1 Die Ausdehnung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen. L1 + L2 + L3 0 = max. halbe Länge L = Länge, F = Fläche
2In Kernzonen und geschützten Ortsbildern haben sich Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster bezüglich der und das Dach einzuordnen. Sende- und Empfangsanlagen sowie Sonnekollektoren sind, soweit sie bewilligt werden können, farblich der Grössenverhältnisse und Gestaltung besonders gut in den Baukörper Baureglement Sennwald
Seite 16 / 25 SN EN 1177 (Stossdämpfende Spielplatzböden) Art. 96ff privatrechliche Grenzabstände
Art. 11BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 16
rainveränderungen
4Bei gewerblichen Bauten und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallentsorgung mit Anstoss an eine Umgebung anzupassen und so unauffällig wie technisch möglich zu Abgrabungen, sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem
3 Sofern eine Erstellungspflicht für Kinderspielplätze gemäss
1Bauten und Anlagen sind auf das natürliche Terrain auszurichten. Terrainveränderungen, insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und
3Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses sind gestattet, wenn die Abgrabungshöhe im Mittel nicht mehr als 1.00 m beträgt. Für betragen. Für Erstellung und Ausstattung sind die Normen der übergeordnetem Recht besteht, hat die Fläche mindestens einen Fünftel der anrechenbaren Geschossfläche der entsprechenden Überbauung zu
2Die maximal zulässige Neigung einer Böschung beträgt 2:3, wenn sie angepflanzt wird. Schweizerischen Normen-Vereinigung wegleitend. bestehenden Terrainverlauf gut anzupassen. öffentliche Strasse zu errichten. platzieren. Garagenzufahrten oder Kellereingänge können Abgrabungen bis zu b) nicht zu einer Beeinträchtigung der baulichen oder 2.00 m bewilligt werden, wenn sie: a) gesamthaft die Länge der Hauptfassade nicht überschreiten; landschaftlichen Umgebung führen. Baureglement Sennwald
Seite 17 / 25
Art. 12BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 17
Ausfahrten und Vorplätze verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für
2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, Vorschrift sind die Normen der Schweizerischen Normen-Vereinigung
1Ausfahrten dürfen höchstens 12% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 2.0 m weitgehend horizontal dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. wegleitend. Baureglement Sennwald
Seite 18 / 25 SN 640 281 Angebot an Parkfeldern für Personenwagen
Art. 21BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 24
Baureglement Sennwald
Seite 25 / 25 Für die Dimensionierung, Berechnung und Ausstattung von Bauten und
–bfu Sicherheitsempfehlungen der Schw. Beratungsstelle für Unfallver-
–SN 640 281 Angebot an Parkfeldern für Personenwagen Anlagen sind folgende Normen als Richtlinie zu beachten:
–SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
–SN EN 1177 (Stossdämpfende Spielplatzböden
–SN 641 400 Parkieren: Bedarf an Parkfeldern
–SIA 380/4 Elektrische Energie im Hochbau
- SN 521 500 Behindertengerechtes Bauen - SN 592 000 Liegenschaftsentwässerung - SN 640 050 Grundstücksauffahrten
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 24) verbindlich lesbar.
–SN 640 603a Parkieren: Geometrie
–SIA 180 Wärmeschutz im Hochbau
–SIA 181 Schallschutz im Hochbau
–SIA 183 Brandschutz im Hochbau
–SIA 380/1 Energie im Hochbau
–SN EN 1176 (Spielplatzgeräte)
–SN 640 273 Sichtzonen
–Waldfeststellungspläne
–Schutzverordnungen Kommunale Erlasse
–Überbauungspläne
–Kanalisationspläne
–Baulinienpläne
–Strassenplan
–Zonenplan Normen
–Bundesgesetz über den Umweltschutz mit zugehörigen Verordnungen
–Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz mit Ausser dem Baureglement enthalten insbesondere die nachstehenden Erlasse gültige Vorschriften für das Bauwesen und sind ebenfalls zu
–Bundesgesetz über die Raumplanung mit zugehöriger Verordnung
–Gesetze und Verordnungen zur eidgenössischen Gewässerschutz-
–Verordnung über den Materialbezug aus öffentlichen Gewässern
–Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
–Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz
–CARBURA-Vorschriften zur Lagerung von Brennstof …
Art. 52BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 15
Sicherheit Flächenregel: Längenregel: BauG
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 5 m | Art. 5, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 4, S. 6 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Sennwald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.