Zone K · Sennwald

St. Gallen · BFS 3274 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone K in Sennwald (St. Gallen) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Farbcode bei baulichen Veränderungen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach, gefalzt auf A4
  • Unterschriften und Planbeschriftung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Sennwald, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 6

Strassenabstand StrV

8Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die

10Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper, mit höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche

11Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des

9Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2 die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe aufweisen. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet. von höchstens 50 m2 aufweisen. Strassengesetzes vorbehalten. gross min. EmpfindlichBaureglement Sennwald

Seite 7 / 25 keitsstufe Zone Ausnützungs- Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand Grenzabstand Empfindlichziffer max. max. max. klein min. gross min. keitsstufe

WE 8) 0.45 2 6.5 9.0 20 4 8 1) II
W2 8) 0.45 2 7.5 10 30 4 8 1) II
W3 8) 0.60 3 11 14 40 5 10 1) II
W4 8) 0.70 4 13 16 50 6 12 1) II
WG2 8) 0.5 / 0.65 2) 2 7.5 10 30 4) 4 8 3) III
WG3 8) ** 0.65 / 0.75 2)14) 3 11 14 40 4) 5 10 3) III
WG4 8) ** 0.7 / 0.85 2)14) 4 13 16 50 4) 6 12 3) III
K 11) 2 7.5 10 5 III
GI A 10) 16 13) 16  …

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

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Art. 5BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 7

Regelbauvorschriften

1Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (Tabelle); ziffer Vollgeschosse Gebäudehöhe

* gem. Teilrevision Baureglement zu GI- / I-Zonen ** gem. Teilrevision Baureglement zu WG3 -/ WG4-Zonen Zone AusnützungsBaureglement Sennwald

Seite 8 / 25 3 Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand. bewohnten Gebäuden im übrigen Gemeindegebiet sowie in der Landwirtschaftszone. 7 Die Nutzungs- und Baubestimmungen sind im Überbauungsplan festgelegt. Lebensbedingungen durch Massnahmen aller Art zu beeinträchtigen. erforderlichen Fensterflächen angeordnet werden. 6 Für Wohnbauten gelten die Vorschriften der W2. entsprechenden Fassaden gestattet werden. übersteigen. ausmacht. 4

1Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden.

2Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossfläche ausmacht.

3Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand.

4Für Bauten mit Gewerbenutzung im Erdgeschoss ist die doppelte Länge zulässig, sofern eine Unterteilung mit einem eingeschossigen, gestalterisch deutlich abgesetzten Zwischenbau (max. Gebäudehöhe 6.0 m, min. Gebäudelänge 5.0 m) erfolgt und die Hauptbauten die Gebäudelänge einhalten. Wird bei Wohn …

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Art. 8BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 10

Besondere Abstände

1Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen mindestens folgende Strassenabstände ab Strassengrenze einzuhalten:

2Bei klassierten, nicht abparzellierten Wegen geht der Grenzabstand resp. der Gebäudeabstand dem Wegabstand vor. Entlang klassierter Strassen gehen Strassenabstandsvorschriften

–Gemeindestrassen 3.0 m anderen Abständen vor.

–Gemeindewege 2.0 m Baureglement Sennwald

Seite 11 / 25 Art. 56 Abs. 2 Grenzabstand, Grenzabstandsverpflichtung BauG erforderlich. Der später Bauende hat aber das Recht, ohne neuerliche

4Für Untergeschosse, die unter dem gestalteten Terrain liegen, gilt ein reduzierter Grenzabstand, der mindestens der doppelten Höhendifferenz

5Unter Einhaltung der maximal zulässigen Gebäudelänge können Bauten mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn auf die Grenze Zusammenbau ist zusätzlich eine Grenzabstandsverpflichtung gestellt und zusammengebaut werden. Bei nicht gleichzeitigem zwischen gestaltetem und gewachsenem Terrain, gemessen an der Zustimmung des Nachbarn eine Baute maximal gleicher Dimension an

3Bei Aufschüttungen hat der Böschungsfuss einen Abstand von wenigstens 0.5 m gegenüber Strassen und Trottoirs sowie Aussenwand des Baukörpers, entspricht. Grundstücksgrenzen einzuhalten. die Nachbarbaute anzubauen. Baureglement Sennwald

Seite 12 / 25

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Art. 9BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 14

Hygiene, Abstellflächen

4Für jede Wohnung sind ausreichend grosse Abstellräume von 10% der anrechenbaren Geschossfläche, wenigstens aber 5 m2 Bodenfläche

1Die lichte Raumhöhe beträgt für Aufenthaltsräume mindestens 2.30 m, für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.10 m. Bei nicht waagrechter

3Das Lichtmass der Fensterflächen von Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen hat mindestens 10% der Bodenfläche zu betragen. 3 m2 je Wohnung für Fahrräder, Motorfahrräder oder Kinderwagen vorzusehen. diesem Fall müssen die genannten Räume eine ausreichende künstliche Innenliegend dürfen Küchen, Bad- und WC-Räume errichtet werden. In bereitzustellen. In Mehrfamilienhäusern sind zusätzlich in der Nähe des Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 6 m2

2Die Bodenfläche von Wohn- und Schlafräumen hat mindestens 10 m2 zu betragen. Zugangs genügend grosse gemeinsame Abstellräume von mindestens Belüftung und Belichtung aufweisen. einzuhalten. Baureglement Sennwald

Seite 15 / 25 (5xF1) + (5xF2) + (10xF3) = max. Höhe x Länge

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Art. 10BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 15

Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dachaufbauten und -einschnitte sind bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis Dachflächenfenstern ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination

1 Die Ausdehnung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen. L1 + L2 + L3 0 = max. halbe Länge L = Länge, F = Fläche

2In Kernzonen und geschützten Ortsbildern haben sich Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster bezüglich der und das Dach einzuordnen. Sende- und Empfangsanlagen sowie Sonnekollektoren sind, soweit sie bewilligt werden können, farblich der Grössenverhältnisse und Gestaltung besonders gut in den Baukörper Baureglement Sennwald

Seite 16 / 25 SN EN 1177 (Stossdämpfende Spielplatzböden) Art. 96ff privatrechliche Grenzabstände

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Art. 11BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 16

rainveränderungen

4Bei gewerblichen Bauten und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallentsorgung mit Anstoss an eine Umgebung anzupassen und so unauffällig wie technisch möglich zu Abgrabungen, sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem

3 Sofern eine Erstellungspflicht für Kinderspielplätze gemäss

1Bauten und Anlagen sind auf das natürliche Terrain auszurichten. Terrainveränderungen, insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und

3Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses sind gestattet, wenn die Abgrabungshöhe im Mittel nicht mehr als 1.00 m beträgt. Für betragen. Für Erstellung und Ausstattung sind die Normen der übergeordnetem Recht besteht, hat die Fläche mindestens einen Fünftel der anrechenbaren Geschossfläche der entsprechenden Überbauung zu

2Die maximal zulässige Neigung einer Böschung beträgt 2:3, wenn sie angepflanzt wird. Schweizerischen Normen-Vereinigung wegleitend. bestehenden Terrainverlauf gut anzupassen. öffentliche Strasse zu errichten. platzieren. Garagenzufahrten oder Kellereingänge können Abgrabungen bis zu b) nicht zu einer Beeinträchtigung der baulichen oder 2.00 m bewilligt werden, wenn sie: a) gesamthaft die Länge der Hauptfassade nicht überschreiten; landschaftlichen Umgebung führen. Baureglement Sennwald

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Art. 59BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 13

Gewässerabstand BauG geöffnet werden kann bzw. wenn die Voraussetzungen für eine grössere Abstände können im Rahmen von Wasserbauprojekten kantonalen Behörde festgestellt wurde, dass das Gewässer nicht festgelegt werden. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens sind

8Gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bauzone gilt für Bauten und Anlagen ein Abstand ab kleinere Abstände zulässig, wenn mit Mitwirkung der zuständigen

7Vorbauten von gesamthaft weniger als der Hälfte der Fassadenlänge sowie durchgehende Dachvorsprünge und Sonnenschutzkonstruktionen dürfen den Grenz- und den Strassenabstand um maximal 2.0 m unterschreiten, wenn dadurch der verbleibende Grenzbzw. Rohrachse von 5.0 m plus 1.5 x die Sohlentiefe. Kleinere oder Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht erfüllt sind. Strassenabstand nicht unter 2 m reduziert wird.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 5, S. 70.85
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 5, S. 70.85
Firsthöhe≤ 10 mArt. 4, S. 60.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 4, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Sennwald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Sennwald?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Sennwald erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Sennwald: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Sennwald. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sennwald?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sennwald ein?
Baugesuche in Sennwald laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt / Bauverwaltung, Spengelgass 10, 9467 Frümsen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Sennwald