Art. 12 · Ausfahrten und Vorplätze
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 17 · Original-PDF
verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für
2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, Vorschrift sind die Normen der Schweizerischen Normen-Vereinigung
1Ausfahrten dürfen höchstens 12% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 2.0 m weitgehend horizontal dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. wegleitend. Baureglement Sennwald
Seite 18 / 25 SN 640 281 Angebot an Parkfeldern für Personenwagen
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