Zone WG3 · Sennwald
St. Gallen · BFS 3274 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone WG3 in Sennwald (St. Gallen) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbcode bei baulichen Veränderungen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 3-fach, gefalzt auf A4
- Unterschriften und Planbeschriftung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt / Bauverwaltung
- 058 228 28 06
- bauamt@sennwald.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sennwald, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 6
Strassenabstand StrV
8Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die
10Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper, mit höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche
11Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des
9Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2 die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe aufweisen. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet. von höchstens 50 m2 aufweisen. Strassengesetzes vorbehalten. gross min. EmpfindlichBaureglement Sennwald
Seite 7 / 25 keitsstufe Zone Ausnützungs- Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand Grenzabstand Empfindlichziffer max. max. max. klein min. gross min. keitsstufe
WE 8) 0.45 2 6.5 9.0 20 4 8 1) II W2 8) 0.45 2 7.5 10 30 4 8 1) II W3 8) 0.60 3 11 14 40 5 10 1) II W4 8) 0.70 4 13 16 50 6 12 1) II WG2 8) 0.5 / 0.65 2) 2 7.5 10 30 4) 4 8 3) III WG3 8) ** 0.65 / 0.75 2)14) 3 11 14 40 4) 5 10 3) III WG4 8) ** 0.7 / 0.85 2)14) 4 13 16 50 4) 6 12 3) III K 11) 2 7.5 10 5 III GI A 10) 16 13) 16 …
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Art. 5BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 7
Regelbauvorschriften
1Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (Tabelle); ziffer Vollgeschosse Gebäudehöhe
* gem. Teilrevision Baureglement zu GI- / I-Zonen ** gem. Teilrevision Baureglement zu WG3 -/ WG4-Zonen Zone AusnützungsBaureglement Sennwald
Seite 8 / 25 3 Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand. bewohnten Gebäuden im übrigen Gemeindegebiet sowie in der Landwirtschaftszone. 7 Die Nutzungs- und Baubestimmungen sind im Überbauungsplan festgelegt. Lebensbedingungen durch Massnahmen aller Art zu beeinträchtigen. erforderlichen Fensterflächen angeordnet werden. 6 Für Wohnbauten gelten die Vorschriften der W2. entsprechenden Fassaden gestattet werden. übersteigen. ausmacht. 4
1Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden.
2Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossfläche ausmacht.
3Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand.
4Für Bauten mit Gewerbenutzung im Erdgeschoss ist die doppelte Länge zulässig, sofern eine Unterteilung mit einem eingeschossigen, gestalterisch deutlich abgesetzten Zwischenbau (max. Gebäudehöhe 6.0 m, min. Gebäudelänge 5.0 m) erfolgt und die Hauptbauten die Gebäudelänge einhalten. Wird bei Wohn …
Art. 21BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 22
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen Baubewilligungsverfahren zusätzliche Aufwendungen, so sind diese Aufwendungen Kostenvorschüsse verlangen. Vorbehalten bleiben die
2Entstehen durch die Beschaffung weiterer Unterlagen oder durch die Einholung von Expertengutachten im Rahmen der Der Gemeinderat erlässt im Rahmen der kantonalen Gebührenordnung
1Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement in Kraft und ersetzt das Baureglement vom 23. durch den Gesuchsteller zu tragen. Der Gemeinderat kann für solche
2Die zur Zeit des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig erledigten Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu November 1992 inklusive den Nachträgen vom 4. Dezember 1998, 27. Juni 2002 und 5. April 2004, welche auf den gleichen Zeitpunkt
Gegenüber der Gemeinde ist der Bauherr unabhängig von der Baukontrolle für die Einhaltung des massgeblichen Vorschriften und des Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. bewilligten Baugesuchs verantwortlich. aufgehoben werden. den geltenden Tarif. behandeln. Baureglement Sennwald
Seite 23 / 25 2. November 2015 (Teilrevision Baureglement zu WG3- / WG4-Zonen). Der Gemeindepräsident Der Gemeinderatsschreiber 14. August 2013 bis 12. September 2013 und vom 12. August 2015 bis 10. September 2015
Vom Gemeinderat Sennwald erlassen am 18. Mai 2009, am 5. August Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 26. September 2013 bis Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. September 2015 bis 2013 (Teilrevision Baureglement zu GI- / I-Zonen) und 22. Ju …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 5, S. 7 | 0.75 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 4, S. 6 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 4, S. 6 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 4, S. 6 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 4, S. 6 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 4, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 4, S. 6 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Sennwald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.