← BZO Sennwald · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · rainveränderungen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 16 · Original-PDF

4Bei gewerblichen Bauten und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallentsorgung mit Anstoss an eine Umgebung anzupassen und so unauffällig wie technisch möglich zu Abgrabungen, sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem

3 Sofern eine Erstellungspflicht für Kinderspielplätze gemäss

1Bauten und Anlagen sind auf das natürliche Terrain auszurichten. Terrainveränderungen, insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und

3Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses sind gestattet, wenn die Abgrabungshöhe im Mittel nicht mehr als 1.00 m beträgt. Für betragen. Für Erstellung und Ausstattung sind die Normen der übergeordnetem Recht besteht, hat die Fläche mindestens einen Fünftel der anrechenbaren Geschossfläche der entsprechenden Überbauung zu

2Die maximal zulässige Neigung einer Böschung beträgt 2:3, wenn sie angepflanzt wird. Schweizerischen Normen-Vereinigung wegleitend. bestehenden Terrainverlauf gut anzupassen. öffentliche Strasse zu errichten. platzieren. Garagenzufahrten oder Kellereingänge können Abgrabungen bis zu b) nicht zu einer Beeinträchtigung der baulichen oder 2.00 m bewilligt werden, wenn sie: a) gesamthaft die Länge der Hauptfassade nicht überschreiten; landschaftlichen Umgebung führen. Baureglement Sennwald

Seite 17 / 25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.