Zone W3 · Sennwald

St. Gallen · BFS 3274 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone W3 in Sennwald (St. Gallen) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Farbcode bei baulichen Veränderungen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach, gefalzt auf A4
  • Unterschriften und Planbeschriftung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Sennwald, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 6

Strassenabstand StrV

8Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die

10Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper, mit höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche

11Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des

9Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2 die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe aufweisen. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet. von höchstens 50 m2 aufweisen. Strassengesetzes vorbehalten. gross min. EmpfindlichBaureglement Sennwald

Seite 7 / 25 keitsstufe Zone Ausnützungs- Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand Grenzabstand Empfindlichziffer max. max. max. klein min. gross min. keitsstufe

WE 8) 0.45 2 6.5 9.0 20 4 8 1) II
W2 8) 0.45 2 7.5 10 30 4 8 1) II
W3 8) 0.60 3 11 14 40 5 10 1) II
W4 8) 0.70 4 13 16 50 6 12 1) II
WG2 8) 0.5 / 0.65 2) 2 7.5 10 30 4) 4 8 3) III
WG3 8) ** 0.65 / 0.75 2)14) 3 11 14 40 4) 5 10 3) III
WG4 8) ** 0.7 / 0.85 2)14) 4 13 16 50 4) 6 12 3) III
K 11) 2 7.5 10 5 III
GI A 10) 16 13) 16  …

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

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Art. 5BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 7

Regelbauvorschriften

1Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (Tabelle); ziffer Vollgeschosse Gebäudehöhe

* gem. Teilrevision Baureglement zu GI- / I-Zonen ** gem. Teilrevision Baureglement zu WG3 -/ WG4-Zonen Zone AusnützungsBaureglement Sennwald

Seite 8 / 25 3 Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand. bewohnten Gebäuden im übrigen Gemeindegebiet sowie in der Landwirtschaftszone. 7 Die Nutzungs- und Baubestimmungen sind im Überbauungsplan festgelegt. Lebensbedingungen durch Massnahmen aller Art zu beeinträchtigen. erforderlichen Fensterflächen angeordnet werden. 6 Für Wohnbauten gelten die Vorschriften der W2. entsprechenden Fassaden gestattet werden. übersteigen. ausmacht. 4

1Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden.

2Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossfläche ausmacht.

3Sofern das Erdgeschoss gewerblich genutzt wird, gilt allseitig der kleine Grenzabstand.

4Für Bauten mit Gewerbenutzung im Erdgeschoss ist die doppelte Länge zulässig, sofern eine Unterteilung mit einem eingeschossigen, gestalterisch deutlich abgesetzten Zwischenbau (max. Gebäudehöhe 6.0 m, min. Gebäudelänge 5.0 m) erfolgt und die Hauptbauten die Gebäudelänge einhalten. Wird bei Wohn …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 4, S. 60.90
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 4, S. 60.90
Gebäudehöhe≤ 11 mArt. 4, S. 60.90
Firsthöhe≤ 14 mArt. 4, S. 60.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 4, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 4, S. 60.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 4, S. 60.90

Extrahiert aus der BZO Sennwald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Sennwald?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Sennwald erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Sennwald: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Sennwald. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sennwald?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sennwald ein?
Baugesuche in Sennwald laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt / Bauverwaltung, Spengelgass 10, 9467 Frümsen. Ablauf nach der Einreichung →

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