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Art. 571 · Die Hotelzone Nairs dient der Erhaltung und massvollen Entwicklung der …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 29

1 Die Hotelzone Nairs dient der Erhaltung und massvollen Entwicklung der bestehenden Bebauung im Gebiet Nairs. Zulässig sind Hotelbetriebe sowie Bauten und Anlagen für touristische und kulturelle Zwecke. Personalwohnungen in Verbindung mit Gastgewerbebetrieben sind zulässig. Nicht dem Personal dienende Wohnungen sind nur im Rahmen von Abs. 2 und 3 gestattet. Der bestehende Wohnraum auf Parzelle Nr. 1859 darf beibehalten und im Rahmen von Abs. 5 massvoll erweitert werden. 2 Touristisch bewirtschaftete Wohnungen, welche von strukturierten Beherbergungsbetrieben im Sinne von Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG und Art. 4 ZWV bewirtschaftet werden, werden bewilligt, wenn neben den bundesrechtlichen Anforderungen nachfolgende kommunale Anforderungen erfüllt sind. Die dauernde und zweckgemässe Nutzung der touristisch bewirtschafteten Wohnungen ist durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde sicherzustellen. Durch die Vereinbarung ist insbesondere auch sicherzustellen, dass die zum Hotelbetrieb gehörenden Betriebs- und Publikumsräume und die dem Betrieb dienenden Aussenanlagen dauernd und uneingeschränkt dem Hotelbetrieb zur Verfügung stehen. Diese Räume und Anlagen müssen im Eigentum des Hoteleigners oder Hotelbetreibers verbleiben und dürfen nicht an Dritte veräussert werden. Wird der Betrieb nicht vom Hoteleigner geführt, ist der Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligung ein verbindlicher Vertrag mit dem künftigen Hotelbetreiber einzureichen, welcher den Betrieb des Hotels für mindestens 20 Jahre sicherstellt. Im Falle der Veräusserung von touristisch bewirtschafteten Wohnungen an Dritte hat der Veräusserer sicherzustellen, dass die Wohnungen dauernd dem Hotelbetrieb zur Verfügung stehen und die Nutzer der Wohnungen die hotelmässigen Leistungen des Betriebes auch beziehen müssen. Die Eigennutzung der Wohnungen darf maximal 3 Wochen pro Hauptsaison betragen. Eine Dauervermietung ist untersagt. Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen in den Hotelbetrieb einschliesslich der zugehörigen touristisch bewirtschafteten Wohnungen müssen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer getroffen werden können. Die Erklärung auf Begründung von Stockwerkeigentum und das zugehörige Reglement sind dem Gemeindevorstand vor der Eintragung bzw. Anmerkung im Grundbuch zur Genehmigung einzureichen. 3 Zweitwohnungen zur Querfinanzierung von bestehenden oder neuen strukturierten Beherbergungsbetrieben werden nur im Rahmen einer projektbezogenen Nutzungsplanung auf Stufe der Grundordnung und bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 8 Abs. 1 – 3 und 5 ZWG bewilligt. Die Querfinanzierung ist durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde sicherzustellen. Umnutzungen gemäss Art. 8 Abs. 4 ZWG und Art. 9 Abs. 1 ZWG sind dagegen nicht zulässig.

1Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 207 vom 26. März 2019 Baugesetz Scuol 29 4 Neubauten dürfen nur innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan festgelegten Bereichs für Neubauten erstellt werden. Sie dürfen eine Nutzfläche von 600 m2 BGF und eine Gebäudehöhe von 7 m nicht überschreiten. 5 Bestehende Gebäude dürfen um maximal 15 % der bestehenden anrechenbaren Geschossfläche gemäss Art. 63 erweitert werden. Zusätzliche Geschossflächen sind im bestehenden Gebäudevolumen oder in Anbauten unterzubringen. Eine Aufstockung der bestehenden Gebäude ist nicht gestattet. 6 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen haben sich einwandfrei in das Gesamtbild der Siedlung einzufügen. Alle Bauvorhaben sind der Baubehörde vor Ausarbeitung des Baugesuchs bekannt zu geben. 7 Die gemäss Generellem Gestaltungsplan dem Freihaltebereich zugewiesenen Parkanlagen sind als solche zu erhalten und zu nutzen. Innerhalb des Freihaltebereichs dürfen nur eingeschossige Nebenbauten wie Gartenpavillons und dergleichen erstellt werden, die den Charakter und die Nutzung der Parkanlagen nicht beeinträchtigen. 8 Oberirdische Parkplätze dürfen nur innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan festgelegten Bereichs für Parkplätze angelegt werden. Das Abstellen von Motorfahrzeugen im Freien ausserhalb der Parkplatzbereiche ist untersagt. Bei Bauvorhaben in der Hotelzone Nairs sind die gemäss Baugesetz erforderlichen Parkplätze nachzuweisen. Die Baubehörde kann die Erstellung eines Parkierungskonzepts über die ganze Zone auf Kosten der Bauherrschaft verlangen. 9 Die Erschliessung richtet sich nach den Vorgaben des Generellen Erschliessungsplans. Die Kosten der Erschliessung gehen zulasten der Eigentümerinnen und Eigentümer der in der Hotelzone Nairs gelegenen Grundstücke. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen des Vertrags vom 2. Juli / 9. Dezember 1991 zwischen den Gemeinden Scuol und Tarasp betreffend die Wasserversorgung Nairs sowie des Vertrags vom 17. Oktober / 5. Dezember 1995 zwischen den Gemeinden Scuol und Ftan und der Einfachen Gesellschaft Clemgia – Tarasp und des Reglements der Gemeinde Scuol vom 3. August 1996 betreffend die Kanalisation Nairs. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.