Zone K · Schlieren

Zürich · BFS 247 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone K in Schlieren (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan im Original
  • Farbcodierung der Plaene
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Alle Unterlagen 5-fach in Papier
  • Gesamtes Dossier digital
  • Grundbuchauszug im Original

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schlieren, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Schlieren · S. 1

Zonen Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht bewaldet oder durch überkommunale Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt. 1. Bauzonen Kernzone K

Zentrumszonen

- Z PBG - Z 1.10

Quartiererhaltungszone QE

Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone W2 PBG ” W2 0.30 ” W2 0.40 „ W2 0.45

–dreigeschossige Wohnzone W3 PBG ” W3 0.60 ” W3 0.70

–viergeschossige Wohnzone W4 PBG ” W4 0.80

–fünfgeschossige Wohnzone W5 PBG

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 0.45

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.80

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.90

Industriezone

–fünfgeschossige Industriezone I BMZ 8

Zone für öffentliche Bauten Oe Bauordnung vom 16.9.1996 1 2. Erholungszonen Erholungszone Familiengärten EF

Erholungszone Sport Es 3. Freihaltezone*

F 4. Reservezone*

R * Die zulässigen Nutzungen der Freihaltezone und der Reservezone sind durch das PBG* abschliessend geregelt (§§ 40 und 62 bzw. 65). Diese Bau-und Zonenordnung enthält deshalb keine weiteren Angaben. *kantonales Planungs- und Baugesetz PBG LS 700.1

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Art. 4BZO Schlieren · S. 2

Umbauten und Ersatzbauten schwarz bezeichnete Bauten Ersatz- und Umbauten für die im Kernzonenplan 1:1'000 schwarz bezeichnete Bauten müssen auf dem Grundriss der bestehenden Baute erstellt werden. Das Erscheinungsbild und das Gebäudeprofil sind von der bestehenden Baute zu übernehmen. übrige Gebäude Ersatz- und Umbauten für die im Kernzonenplan 1:1’000 nicht speziell bezeichneten Bauten können auf dem Grundriss der bestehenden Bauten erstellt werden, sofern das Erscheinungsbild und das Gebäudeprofil von der bestehenden Baute übernommen werden. Andernfalls sind die Bauvorschriften für Neubauten einzuhalten. Bauordnung vom 16.9.1996 2 Abweichungen Beim Um- oder Ersatzbau können Abweichungen bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. Unterschutzstellungen Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.

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Art. 19BZO Schlieren · S. 7

Dachaufbauten, Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind zulässig. Sie dürfen insgesamt nicht breiter als 1/3 der betreffenden Fassadenlänge sein. Zusätzlich sind Dachflächenfenster erlaubt, sofern sie insgesamt nicht breiter als 2/9 der betreffenden Fassadenlänge sind. Dachflächenfenster können Dachaufbauten und Dacheinschnitte ersetzen. Industriezone

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Art. 27BZO Schlieren · S. 10

Abstellplätze Motorfahrzeuge Pflichtparkplatzzahl Die Pflichtparkplatzzahl hängt ab von der Güteklasse der Erschliessung mit dem öffentliche Verkehr. Die Bestimmung der Güteklassen erfolgt aufgrund der Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfes der Baudirektion. Für nachfolgend genannte anrechenbare Geschossflächen (GF) ist je ein Personenwagenabstellplatz zu schaffen. Zur anrechenbaren Geschossfläche zählen auch Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräume in Dach- und Untergeschossen. Nutzung 1 Abstellplatz pro ... m2 GF Güteklasse B Güteklasse C Güteklasse D keine Güteklasse Wohnen 90 80 80 80 Dienstleistungen / Läden Publikumsintensiv Publikumsorientiert Nicht Publikumsorientiert 65 90 120 45 60 80 30 40 50 30 35 45 Industrie, Gewerbe 250 170 130 110 Bei Industrie- und Gewerbebauten sind pro Arbeitsplatz mindestens folgende Pflichtparkplatzzahlen Bauordnung vom 16.9.1996 10 einzuhalten: Güteklasse B: 0.2 PP/A Güteklasse C: 0.3 PP/A Güteklasse D: 0.4 PP/A keine Güteklasse: 0.5 PP/A Bruchteile von Abstellplätzen sind aufzurunden. Besondere Verhältnisse Bei besonderen Verhältnissen, namentlich bei Hotels und Gaststätten, bestimmt sich die Zahl der Abstellplätze nach den Bedürfnissen im Einzelfall. Insbesondere haben Industrie- und Gewerbebetriebe genügend Abstellflächen für die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienenden Lastwagen zu schaffen. Besucherparkplätze Bei Wohnbauten sind zusätzlich zu den erforderlichen Abstellplätzen bei Mehrfamilienhäusern pro sechs Wohnungen je ein Besucherparkplatz zu erstellen und zu bezeichnen, mindestens jedoch ein Bes …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 5, S. 30.90
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 5, S. 30.90
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 5, S. 30.90
Gebäudetiefe≤ 14 mArt. 5, S. 30.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 5, S. 30.90
Dachneigung≥ 30 °Art. 8, S. 30.90
Dachneigung≤ 50 °Art. 8, S. 30.90

Extrahiert aus der BZO Schlieren (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Schlieren?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schlieren erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Schlieren: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schlieren. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schlieren?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schlieren ein?
Baugesuche in Schlieren laufen über Papier. Zuständig ist Bausekretariat, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren. Ablauf nach der Einreichung →

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