Zone EF · Schlieren
Zürich · BFS 247 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone EF in Schlieren (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan im Original
- Farbcodierung der Plaene
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Alle Unterlagen 5-fach in Papier
- Gesamtes Dossier digital
- Grundbuchauszug im Original
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schlieren, in denen «EF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Schlieren · S. 1
Zonen Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht bewaldet oder durch überkommunale Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt. 1. Bauzonen Kernzone K
Zentrumszonen
- Z PBG - Z 1.10
Quartiererhaltungszone QE
Wohnzonen
–zweigeschossige Wohnzone W2 PBG ” W2 0.30 ” W2 0.40 „ W2 0.45
–dreigeschossige Wohnzone W3 PBG ” W3 0.60 ” W3 0.70
–viergeschossige Wohnzone W4 PBG ” W4 0.80
–fünfgeschossige Wohnzone W5 PBG
–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 0.45
–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.80
–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.90
Industriezone
–fünfgeschossige Industriezone I BMZ 8
Zone für öffentliche Bauten Oe Bauordnung vom 16.9.1996 1 2. Erholungszonen Erholungszone Familiengärten EF
Erholungszone Sport Es 3. Freihaltezone*
F 4. Reservezone*
R * Die zulässigen Nutzungen der Freihaltezone und der Reservezone sind durch das PBG* abschliessend geregelt (§§ 40 und 62 bzw. 65). Diese Bau-und Zonenordnung enthält deshalb keine weiteren Angaben. *kantonales Planungs- und Baugesetz PBG LS 700.1
Art. 23bBZO Schlieren · S. 8
Massvorschriften In der Erholungszone EF gelten folgende Grundmasse: Die max. Gebäudegrundfläche beträgt für den Gemeinschaftsbau max. 25 m2 und für Gartenhäuser max. 12 m2. Die Gebäudehöhe beträgt max. 2.50 m für Gartenhäuser und max. 3.30 m für den Gemeinschaftsbau. Die Dachfläche der gedeckten Sitzplätze darf max. 10 m2 betragen. Seitlich muss mindestens die Hälfte der Abwicklung offen sein. Es gelten die kantonal-rechtlichen Abstandsvorschriften für Familiengartenhäuser gemäss § 18 Abs. 2 BBV II (Besondere Bauverordnung II) LS 700.22. In der Erholungszone ES gelten folgende Grundmasse: Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse. Die Gebäudehöhe beträgt max. 11.00 m. Im Übrigen gelten die kantonal-rechtlichen Mindestvorschriften. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. WEITERE FESTLEGUNGEN
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 2.5 m | Art. 23b, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Schlieren (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone EF
Was gilt in der Zone EF in Schlieren?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone EF sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schlieren?
Wo reiche ich das Baugesuch in Schlieren ein?
Wo steht die Zone EF in der BZO Schlieren?
Weitere Zonen in Schlieren
ESIKW2W2 0.30W2 0.40W2 0.45W2 PBGW3W3 0.60W3 0.70W3 PBGW4W4 0.80W4 PBGW5WG2WG4WG4 0.80WG4 0.90ZZ 1.10