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Art. 4 · Umbauten und Ersatzbauten

BZO Schlieren · S. 2 · Original-PDF

schwarz bezeichnete Bauten Ersatz- und Umbauten für die im Kernzonenplan 1:1'000 schwarz bezeichnete Bauten müssen auf dem Grundriss der bestehenden Baute erstellt werden. Das Erscheinungsbild und das Gebäudeprofil sind von der bestehenden Baute zu übernehmen. übrige Gebäude Ersatz- und Umbauten für die im Kernzonenplan 1:1’000 nicht speziell bezeichneten Bauten können auf dem Grundriss der bestehenden Bauten erstellt werden, sofern das Erscheinungsbild und das Gebäudeprofil von der bestehenden Baute übernommen werden. Andernfalls sind die Bauvorschriften für Neubauten einzuhalten. Bauordnung vom 16.9.1996 2 Abweichungen Beim Um- oder Ersatzbau können Abweichungen bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. Unterschutzstellungen Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.