Zone Z 1.10 · Schlieren
Zürich · BFS 247 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone Z 1.10 in Schlieren (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1.1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan im Original
- Farbcodierung der Plaene
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Alle Unterlagen 5-fach in Papier
- Gesamtes Dossier digital
- Grundbuchauszug im Original
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schlieren, in denen «Z 1.10» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Schlieren · S. 1
Zonen Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht bewaldet oder durch überkommunale Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt. 1. Bauzonen Kernzone K
Zentrumszonen
- Z PBG - Z 1.10
Quartiererhaltungszone QE
Wohnzonen
–zweigeschossige Wohnzone W2 PBG ” W2 0.30 ” W2 0.40 „ W2 0.45
–dreigeschossige Wohnzone W3 PBG ” W3 0.60 ” W3 0.70
–viergeschossige Wohnzone W4 PBG ” W4 0.80
–fünfgeschossige Wohnzone W5 PBG
–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 0.45
–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.80
–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.90
Industriezone
–fünfgeschossige Industriezone I BMZ 8
Zone für öffentliche Bauten Oe Bauordnung vom 16.9.1996 1 2. Erholungszonen Erholungszone Familiengärten EF
Erholungszone Sport Es 3. Freihaltezone*
F 4. Reservezone*
R * Die zulässigen Nutzungen der Freihaltezone und der Reservezone sind durch das PBG* abschliessend geregelt (§§ 40 und 62 bzw. 65). Diese Bau-und Zonenordnung enthält deshalb keine weiteren Angaben. *kantonales Planungs- und Baugesetz PBG LS 700.1
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.1 | Art. 12, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 12, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Schlieren (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Z 1.10
Was gilt in der Zone Z 1.10 in Schlieren?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z 1.10 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schlieren?
Wo reiche ich das Baugesuch in Schlieren ein?
Wo steht die Zone Z 1.10 in der BZO Schlieren?
Weitere Zonen in Schlieren
EFESIKW2W2 0.30W2 0.40W2 0.45W2 PBGW3W3 0.60W3 0.70W3 PBGW4W4 0.80W4 PBGW5WG2WG4WG4 0.80WG4 0.90Z