Zone ES · Schlieren

Zürich · BFS 247 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone ES in Schlieren (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan im Original
  • Farbcodierung der Plaene
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Alle Unterlagen 5-fach in Papier
  • Gesamtes Dossier digital
  • Grundbuchauszug im Original

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schlieren, in denen «ES» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Schlieren · S. 1

Zonen Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht bewaldet oder durch überkommunale Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt. 1. Bauzonen Kernzone K

Zentrumszonen

- Z PBG - Z 1.10

Quartiererhaltungszone QE

Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone W2 PBG ” W2 0.30 ” W2 0.40 „ W2 0.45

–dreigeschossige Wohnzone W3 PBG ” W3 0.60 ” W3 0.70

–viergeschossige Wohnzone W4 PBG ” W4 0.80

–fünfgeschossige Wohnzone W5 PBG

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 0.45

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.80

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.90

Industriezone

–fünfgeschossige Industriezone I BMZ 8

Zone für öffentliche Bauten Oe Bauordnung vom 16.9.1996 1 2. Erholungszonen Erholungszone Familiengärten EF

Erholungszone Sport Es 3. Freihaltezone*

F 4. Reservezone*

R * Die zulässigen Nutzungen der Freihaltezone und der Reservezone sind durch das PBG* abschliessend geregelt (§§ 40 und 62 bzw. 65). Diese Bau-und Zonenordnung enthält deshalb keine weiteren Angaben. *kantonales Planungs- und Baugesetz PBG LS 700.1

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Art. 11aBZO Schlieren · S. 4

a Nutzweise Es sind Wohnungen und nicht störendes Gewerbe zulässig. Zentrumszonen

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Art. 13cBZO Schlieren · S. 5

Nutzweise Es gelten die gleichen Nutzungsbestimmungen wie für Wohnzonen. Der Wohnanteil beträgt min. 80%.

BezeichnungAusnützungsziffer max.Überbauungsziffer max.Vollgeschosse max.Dachgeschosse* max.Untergeschosse* max.Gebäudelänge max.Grundabstand min.Gebäudehöhe max.Firsthöhe max.Wohnanteil % min.
zweigesch. WohnzoneW20.300.30-210285.007.505.00100
zweigesch. WohnzoneW20.400.40-210405.007.505.0080
zweigesch. WohnzoneW20.450.45-210605.007.505.0080
zweigesch. WohnzoneW2PBG-0.30**21021PBG7.505.0080
dreigesch. WohnzoneW30.600.60-310605.0010.505.0080
dreigesch. WohnzoneW30.700.70-310605.0010.505.0080
dreigesch. WohnzoneW3PBG-0.25**31021PBG10.505.0080
viergesch. WohnzoneW4.0800.80-410605.0013.506.0060

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 23bBZO Schlieren · S. 8

Massvorschriften In der Erholungszone EF gelten folgende Grundmasse: Die max. Gebäudegrundfläche beträgt für den Gemeinschaftsbau max. 25 m2 und für Gartenhäuser max. 12 m2. Die Gebäudehöhe beträgt max. 2.50 m für Gartenhäuser und max. 3.30 m für den Gemeinschaftsbau. Die Dachfläche der gedeckten Sitzplätze darf max. 10 m2 betragen. Seitlich muss mindestens die Hälfte der Abwicklung offen sein. Es gelten die kantonal-rechtlichen Abstandsvorschriften für Familiengartenhäuser gemäss § 18 Abs. 2 BBV II (Besondere Bauverordnung II) LS 700.22. In der Erholungszone ES gelten folgende Grundmasse: Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse. Die Gebäudehöhe beträgt max. 11.00 m. Im Übrigen gelten die kantonal-rechtlichen Mindestvorschriften. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. WEITERE FESTLEGUNGEN

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 23b, S. 80.95
Gebäudehöhe≤ 11 mArt. 23b, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Schlieren (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ES

Was gilt in der Zone ES in Schlieren?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schlieren erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ES sein?
Laut BZO Schlieren: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schlieren?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schlieren ein?
Baugesuche in Schlieren laufen über Papier. Zuständig ist Bausekretariat, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ES in der BZO Schlieren?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schlieren erwähnen die Zone ES namentlich, darunter Art. 1, Art. 11a, Art. 13c. BZO Schlieren lesen →

Weitere Zonen in Schlieren