Art. 27 · Abstellplätze Motorfahrzeuge
BZO Schlieren · S. 10 · Original-PDF
Pflichtparkplatzzahl Die Pflichtparkplatzzahl hängt ab von der Güteklasse der Erschliessung mit dem öffentliche Verkehr. Die Bestimmung der Güteklassen erfolgt aufgrund der Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfes der Baudirektion. Für nachfolgend genannte anrechenbare Geschossflächen (GF) ist je ein Personenwagenabstellplatz zu schaffen. Zur anrechenbaren Geschossfläche zählen auch Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräume in Dach- und Untergeschossen. Nutzung 1 Abstellplatz pro ... m2 GF Güteklasse B Güteklasse C Güteklasse D keine Güteklasse Wohnen 90 80 80 80 Dienstleistungen / Läden Publikumsintensiv Publikumsorientiert Nicht Publikumsorientiert 65 90 120 45 60 80 30 40 50 30 35 45 Industrie, Gewerbe 250 170 130 110 Bei Industrie- und Gewerbebauten sind pro Arbeitsplatz mindestens folgende Pflichtparkplatzzahlen Bauordnung vom 16.9.1996 10 einzuhalten: Güteklasse B: 0.2 PP/A Güteklasse C: 0.3 PP/A Güteklasse D: 0.4 PP/A keine Güteklasse: 0.5 PP/A Bruchteile von Abstellplätzen sind aufzurunden. Besondere Verhältnisse Bei besonderen Verhältnissen, namentlich bei Hotels und Gaststätten, bestimmt sich die Zahl der Abstellplätze nach den Bedürfnissen im Einzelfall. Insbesondere haben Industrie- und Gewerbebetriebe genügend Abstellflächen für die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienenden Lastwagen zu schaffen. Besucherparkplätze Bei Wohnbauten sind zusätzlich zu den erforderlichen Abstellplätzen bei Mehrfamilienhäusern pro sechs Wohnungen je ein Besucherparkplatz zu erstellen und zu bezeichnen, mindestens jedoch ein Besucherparkplatz. Oberirdische Besucherparkplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. Parkplätze für Betriebsfahrzeuge Zusätzlich zu den Besucherparkplätzen können für die registrierten Betriebsfahrzeuge Parkplätze erstellt werden. Höchstparkplatzzahl Die Höchstparkplatzzahl ist 10% höher als die Pflichtparkplatzzahl.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.