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Art. 1 · Zonen

BZO Schlieren · S. 1 · Original-PDF

Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht bewaldet oder durch überkommunale Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt. 1. Bauzonen Kernzone K

Zentrumszonen

- Z PBG - Z 1.10

Quartiererhaltungszone QE

Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone W2 PBG ” W2 0.30 ” W2 0.40 „ W2 0.45

–dreigeschossige Wohnzone W3 PBG ” W3 0.60 ” W3 0.70

–viergeschossige Wohnzone W4 PBG ” W4 0.80

–fünfgeschossige Wohnzone W5 PBG

–zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 0.45

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.80

–viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 0.90

Industriezone

–fünfgeschossige Industriezone I BMZ 8

Zone für öffentliche Bauten Oe Bauordnung vom 16.9.1996 1 2. Erholungszonen Erholungszone Familiengärten EF

Erholungszone Sport Es 3. Freihaltezone*

F 4. Reservezone*

R * Die zulässigen Nutzungen der Freihaltezone und der Reservezone sind durch das PBG* abschliessend geregelt (§§ 40 und 62 bzw. 65). Diese Bau-und Zonenordnung enthält deshalb keine weiteren Angaben. *kantonales Planungs- und Baugesetz PBG LS 700.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.