Zone W-C · Ruswil

Luzern · BFS 1098 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Hinweis: Für Ruswil gelten seit 2025-04-08 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone W-C in Ruswil (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ruswil, in denen «W-C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 8

5 Der Gemeinderat kann über die Dorfzone II oder über Teile da-von besondere Planungen wie Konzepte, Gestaltungspläne oder Richtpläne erlassen.

Empfindlichkeitsstufe: III

Art. 8

Wohnzonen W-A / W-B / W-C

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Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 2

8 Wohnzonen W-A / W-B / W-C

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Art. 22BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 25

22 Gemeinde Ruswil Bau- und Zonenreglement B. BAUVORSCHRIFTEN

I. ERSCHLIESSUNG

Art. 39

Garagen und Abstellflächen

1Bei Neubauten, Ersatzbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die Verkehr verursachen oder vermehren, hat der Bauherr auf privatem Grund Abstellplätze für Motorfahrzeuge bereitzustellen. Der Parkplatzbedarf ist für den Bestand und die Änderung gemeinsam nachzuweisen.

2Für die Wohnnutzung beträgt die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze: - in allen Dorfzonen: 1,0 Abstellplätze/100m2 HNF - in allen übrigen Zonen: 1,4 Abstellplätze/100 m2 HNF. Die Anzahl Abstellplätze wird auf die nächsthöhere Zahl aufgerundet.

3Ab drei Wohnungen sind zusätzlich mindestens 10 % Besucherparkplätze zu erstellen. Ab 10 Wohnungen sind mindestens 20 % Besucherparkplätze zu erstellen.

4Für die anderen Nutzungsarten legt die zuständige Stelle die Zahl der notwendigen Abstellplätze unter Berücksichtigung der VSSNorm SN 640 281 fest.

5Wenn besondere Gründe es rechtfertigen, kann die zuständige Stelle eine grössere Anzahl Abstellplätze verlangen oder eine etappenweise Schaffung bewilligen.

6Die erforderliche Anzahl Abstellplätze für Fahrräder ist bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen und Nutzungen mit Publikumsoder Kundenverkehr gemäss der VSS-Norm SN 640 065 über den leichten Zweiradverkehr zu berechnen.

7Die zuständige Stelle kann gestützt auf § 94 StrG oder gestützt auf ein Mobilitätskonzept nach Art. 41 die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze h …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 13 mArt. 8, S. 80.85
Fassadenhöhe≤ 13 mArt. 8, S. 80.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 25 %Art. 8, S. 290.60
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 8, S. 290.60

Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W-C

Was gilt in der Zone W-C in Ruswil?
Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ruswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ruswil?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ruswil ein?
Baugesuche in Ruswil laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau & Infrastruktur, Schwerzistrasse 7, 6017 Ruswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W-C in der BZO Ruswil?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ruswil erwähnen die Zone W-C namentlich, darunter Art. 5, Art. 8, Art. 22. BZO Ruswil lesen →

Weitere Zonen in Ruswil