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Art. 8 · Wohnzonen W-A / W-B / W-C

BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 11 · Original-PDF

8 Gemeinde Ruswil Bau- und Zonenreglement

5Im Rahmen des Bauprojekts ist nachzuweisen, dass der Werkverkehr und die betriebsnotwendige Parkierung auf eigenem Terrain abgewickelt werden können. In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle Ausnahmen gewähren.

6In der Arbeitszone gelten folgende Höchstmasse:

max. Gesamthöhe 15.0 m min. Grenzabstand 5.0 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) 8 Windbüel Überbauung unter Berücksichtigung der ortsbaulichen Anforderungen («Regeln für die Entwicklung») gemäss Bebauungskonzept Windbüel vom 14. Oktober 2020); Qualitätssicherndes Verfahren nach Art. 4; Gewährleistung des Hochwasserschutzes ist mit einem Gutachten nachzuweisen; Sicherstellung von mind. 200 m2 HNF für öffentliche Nutzungen (Kindergarten, Tagesstätte); öffentliche Fusswegverbindung entlang des Gewässers; von der Pflicht zur Zurückversetzung des obersten Geschosses nach Art. 44 ÜZ: keine Gesamthöhe: + 10 % Fassadenhöhe: + 3.0 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.