Zone SLw · Ruswil

Luzern · BFS 1098 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Hinweis: Für Ruswil gelten seit 2025-04-08 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone SLw in Ruswil (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 90 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ruswil, in denen «SLw» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 17

2. Nichtbauzonen

Art. 23

(§ 54 PBG)

Landwirtschaftszone Lw

1In der Landwirtschaftszone gelten die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften.

2Standort, Dimension, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sind so zu wählen, dass sich diese gut ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung einordnen. Neue landwirtschaftliche Bauten sind in Hofnähe zu erstellen.

3Wertvolle Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten sind soweit möglich zu erhalten und untereinander zu vernetzen.

Empfindlichkeitsstufe: III

Art. 24

(§ 54 PBG)

Speziallandwirtschaftszone Neubode SLw

1Die Speziallandwirtschaftszone Neubode dient dem Gemüse- und Gartenbaubetrieb, der über die innere Aufstockung nach Art. 37 Abs. 1 RPV hinausgeht.

2In der Speziallandwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen nach Art. 16a Abs. 3 RPG zulässig.

3Bauten und Anlagen sind möglichst optimal in das Orts- und Landschaftsbild einzuordnen und an die Hofgruppe anzugliedern. Mit dem Baugesuch ist die Umgebungsgestaltung (Terrainveränderungen, Bepflanzung, befestigte Flächen etc.) sowie die Material- und Farbwahl aufzuzeigen.

4Gewächshäuser dürfen folgende maximalen Gebäudemasse nicht überschreiten: a) Firsthöhe: 8.0 m b) Gebäudelänge: 90.0 m c) Gebäudebreite: 32.0 m

5Es gelten folgende Grenzabstände: a) für Gewächshäuser: 3.0 m b) für die übrigen Bauten: 4.0 m

6Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Erschliessungsanlagen in der Speziallandwirtschaftszone ge …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 2

24 Speziallandwirtschaftszone SLw

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Speziallandwirtschaftszone Neubode dient dem Gemüse- und Gartenbaubetrieb, der über die innere Aufstockung nach Art. 37 Abs. 1 RPV hinausgeht.» · Art. Art. 24

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Firsthöhe≤ 8 mArt. 24, S. 170.90
Gebäudelänge≤ 90 mArt. 24, S. 170.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 24, S. 170.75

Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone SLw

Was gilt in der Zone SLw in Ruswil?
Firsthöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 90 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ruswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone SLw sein?
Laut BZO Ruswil: Firsthöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone SLw einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ruswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ruswil?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ruswil ein?
Baugesuche in Ruswil laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau & Infrastruktur, Schwerzistrasse 7, 6017 Ruswil. Ablauf nach der Einreichung →

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