Zone SLw · Ruswil
Luzern · BFS 1098 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone SLw in Ruswil (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 90 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau & Infrastruktur
- 041 496 70 50
- bauinfrastruktur@ruswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ruswil, in denen «SLw» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 17
2. Nichtbauzonen
Art. 23
(§ 54 PBG)
Landwirtschaftszone Lw
1In der Landwirtschaftszone gelten die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften.
2Standort, Dimension, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sind so zu wählen, dass sich diese gut ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung einordnen. Neue landwirtschaftliche Bauten sind in Hofnähe zu erstellen.
3Wertvolle Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten sind soweit möglich zu erhalten und untereinander zu vernetzen.
Empfindlichkeitsstufe: III
Art. 24
(§ 54 PBG)
Speziallandwirtschaftszone Neubode SLw
1Die Speziallandwirtschaftszone Neubode dient dem Gemüse- und Gartenbaubetrieb, der über die innere Aufstockung nach Art. 37 Abs. 1 RPV hinausgeht.
2In der Speziallandwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen nach Art. 16a Abs. 3 RPG zulässig.
3Bauten und Anlagen sind möglichst optimal in das Orts- und Landschaftsbild einzuordnen und an die Hofgruppe anzugliedern. Mit dem Baugesuch ist die Umgebungsgestaltung (Terrainveränderungen, Bepflanzung, befestigte Flächen etc.) sowie die Material- und Farbwahl aufzuzeigen.
4Gewächshäuser dürfen folgende maximalen Gebäudemasse nicht überschreiten: a) Firsthöhe: 8.0 m b) Gebäudelänge: 90.0 m c) Gebäudebreite: 32.0 m
5Es gelten folgende Grenzabstände: a) für Gewächshäuser: 3.0 m b) für die übrigen Bauten: 4.0 m
6Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Erschliessungsanlagen in der Speziallandwirtschaftszone ge …
Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 2
24 Speziallandwirtschaftszone SLw
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Speziallandwirtschaftszone Neubode dient dem Gemüse- und Gartenbaubetrieb, der über die innere Aufstockung nach Art. 37 Abs. 1 RPV hinausgeht.» · Art. Art. 24
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Firsthöhe | ≤ 8 m | Art. 24, S. 17 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 90 m | Art. 24, S. 17 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 24, S. 17 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.