Zone M-B · Ruswil
Luzern · BFS 1098 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone M-B in Ruswil (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau & Infrastruktur
- 041 496 70 50
- bauinfrastruktur@ruswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ruswil, in denen «M-B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 9
6 Gemeinde Ruswil Bau- und Zonenreglement
5Bei Veränderungen nach den Absätzen 2 bis 4 ist der Bausubstanz, dem Charakter, der Gestalt und der optischen Wirkung der Bauten Rechnung zu tragen. Die charakteristischen Eigenschaften der Überbauungen gemäss Anhang 4 sind zu erhalten.
Empfindlichkeitsstufe: II
Art. 10
Mischzonen M-A / M-B
1Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungsund Gewerbebetriebe und zum Wohnen. Die Bauten, Anlagen und Nutzungen haben sich baulich und mit ihren Auswirkungen in das Quartier einzufügen.
2Im Erdgeschoss sind Wohnungen nicht zulässig. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn - nachgewiesen werden kann, dass die Wohnqualität nicht durch den angrenzenden Strassenverkehr oder Gewerbebetriebe beeinträchtigt wird und - die Bauten und ihre Umgebung entlang der Kantonsstrassen so gestaltet werden, dass sie funktional und optisch zum öffentlichen Strassenraum ausgerichtet sind.
3In den Mischzonen A und B gelten folgende Höchstmasse:
A B max. Gesamthöhe 11.0 m 14.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 8° Dachneigung 8.5 m 11.5 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 8° Dachneigung) 8.5 m 11.5 m Hangzuschlag zur Fassadenhöhe in Hanglagen 1.0 m 1.0 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) für einen Gewerbeanteil bis 30 % der realisierten Hauptnutzfläche (pro Grundstück)
Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 2
10 Mischzonen M-A / M-B
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und zum Wohnen.» · Art. Art. 10
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 11.5 m | Art. 10, S. 9 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 25 % | Art. 10, S. 47 | 0.60 |
| Fassadenhöhe | ≥ 9 m | Art. 10, S. 47 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 10, S. 47 | 0.60 |
| Gesamthöhe | ≤ 14 m | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.