Zone M-B · Ruswil

Luzern · BFS 1098 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Hinweis: Für Ruswil gelten seit 2025-04-08 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone M-B in Ruswil (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ruswil, in denen «M-B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 9

6 Gemeinde Ruswil Bau- und Zonenreglement

5Bei Veränderungen nach den Absätzen 2 bis 4 ist der Bausubstanz, dem Charakter, der Gestalt und der optischen Wirkung der Bauten Rechnung zu tragen. Die charakteristischen Eigenschaften der Überbauungen gemäss Anhang 4 sind zu erhalten.

Empfindlichkeitsstufe: II

Art. 10

Mischzonen M-A / M-B

1Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungsund Gewerbebetriebe und zum Wohnen. Die Bauten, Anlagen und Nutzungen haben sich baulich und mit ihren Auswirkungen in das Quartier einzufügen.

2Im Erdgeschoss sind Wohnungen nicht zulässig. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn - nachgewiesen werden kann, dass die Wohnqualität nicht durch den angrenzenden Strassenverkehr oder Gewerbebetriebe beeinträchtigt wird und - die Bauten und ihre Umgebung entlang der Kantonsstrassen so gestaltet werden, dass sie funktional und optisch zum öffentlichen Strassenraum ausgerichtet sind.

3In den Mischzonen A und B gelten folgende Höchstmasse:

A B max. Gesamthöhe 11.0 m 14.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 8° Dachneigung 8.5 m 11.5 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 8° Dachneigung) 8.5 m 11.5 m Hangzuschlag zur Fassadenhöhe in Hanglagen 1.0 m 1.0 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) für einen Gewerbeanteil bis 30 % der realisierten Hauptnutzfläche (pro Grundstück)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 2

10 Mischzonen M-A / M-B

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und zum Wohnen.» · Art. Art. 10

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 11.5 mArt. 10, S. 90.90
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 25 %Art. 10, S. 470.60
Fassadenhöhe≥ 9 mArt. 10, S. 470.60
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 10, S. 470.60
Gesamthöhe≤ 14 mArt. 10, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M-B

Was gilt in der Zone M-B in Ruswil?
Gebäudelänge ≤ 35 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ruswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ruswil?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ruswil ein?
Baugesuche in Ruswil laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau & Infrastruktur, Schwerzistrasse 7, 6017 Ruswil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone M-B in der BZO Ruswil?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ruswil erwähnen die Zone M-B namentlich, darunter Art. 6, Art. 10. BZO Ruswil lesen →

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