Ruswil
Überbauungsziffer in Ruswil
Die Überbauungsziffer ist in Ruswil in 6 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 25 % bis 60 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 8 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitszone | ≤ 60 % | Art. 12, S. 9 |
| M-A | ≤ 25 % | Art. 10, S. 47 |
| M-B | ≤ 25 % | Art. 10, S. 47 |
| W-A | ≤ 25 % | Art. 8, S. 29 |
| W-B | ≤ 25 % | Art. 8, S. 29 |
| W-C | ≤ 25 % | Art. 8, S. 29 |
Extrahiert aus der BZO Ruswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Ruswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 25 % bis 60 %, festgelegt in 6 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Ruswil?
Meist in Art. 8 der Bau- und Zonenordnung Ruswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.