Zone K · Romanshorn

Thurgau · BFS 4436 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Die Zone K in Romanshorn (Thurgau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
  • Beglaubigte Katasterkopie, nicht älter als 3 Monate (NRP Ingenieure AG)
  • Fotomontagen
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Abweichende Exemplarzahlen, Neubauten 6-fach
  • Digitaler Plansatz als PDF (max. 200 MB pro Datei)
  • Originalunterschriften auf sämtlichen Plänen, A4-Faltung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Romanshorn, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement Romanshorn · S. 3

1 Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit dem Zonenplan, ergänzend zu den Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen sowie den Schutz von Natur- und. Kulturobjekten fürdas gesamte Gebiet der Stadt. Zweck Zuständigkeit Art. 2 Der Vollzug dieses Reglements sowie die Anwendung der im Aufgabenbereich der Stadt liegenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften, obliegen dem Stadtrat. Er ist zuständige Gemeindebehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes und entscheidet mit Ausnahme der in Absatz 2 erwähntenFälle. Der Stadtrat überträgtdie folgenden Aufgaben und Befugnisse an die Baukommission: a) Verhandlung, Vorbereitung und Vollzug aller Geschäfte, die Baupolizeifragen betreffen; b) Zuständigkeit fürBaubewilligungsverfahren als oberste Gemeindebehörde im Sinne von §28 Ziff. 1 VRG über Gesuche ohne grundsätzliche Bedeutung oder bei klarer Rechtslage, sofern keine Einsprache erhoben wurde; c) Delegation von vorbereitenden.Aufgaben an die Bauverwaltung. Der Stadtrat, die Baukommission und die eingesetzten Organe sind jederzeit berechtigt, zur Handhabung der baupolizeilichen Vorschriften Grundstücke, Gebäude und Baustellen zu betreten. ZurVorbereitung und Durchführung von Planungsmassnahmen kann der Stadtrat besondere Kommissionen bilden und aussenstehende Fachleute beiziehen. Dringliche Anordnung Art. 3 Der Präsident der Baukommission ist befugt, in dringenden Fällen, gestützt auf §115 PBG, verbindliche, einstweilige, baupolizeiliche Anordnungen zu treffen. Diese sind innert 20 Tagen durch die Baukommission zu überprüfen. II ZONENVORSCH …

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Art. 10BZO Baureglement Romanshorn · S. 10

10 II ZONENVORSCHRIFTEN E Uberlagernde Zonen Zone für ArchäoloArt. 22 Die Zone für archäologische Funde bezweckt nach §18 PBV, bekannte sowie vermutete Fundstellen vor ihrer Zerstörung oder Veränderung zu bewahren und der wissenschaftlichen Untersuchung zugängiich zu machen. Den Interessen der betroffenen Grundeigentümer ist dabei Rechnung zu tragen. Aushubarbeiten fürNeu-, An- und Umbauten sowie Terrainveränderungen aller Art sind dem Amt fürArchäologiefrühzeitiganzuzeigen. gische FundeAF Ortsbildschutzzone Os Art. 23

1Ortsbildschutzzonen bezwecken nach §19 PBV den Schutz und die Erhaltung der schutzwürdigenOrtsbilder sowie deren charakteristische Umgebung. 2Bei baulichen Erneuerungen und Neubauten sind moderne Interpretationen in hoher architektonischer Qualitäterlaubt.

3Der Stadtrat kann von den Gesuchstellenden ein Gutachten verlangen, um ein Projekt besser beurteilen zu können. "DerAbbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Ortsbildes eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.

5Die Gemeindeversammlung kann fürdie einzelnen Gebiete mit Ortsbildschutz Reglemente erlassen, in welchen die spezifischen Schutzaspekte im Detail zu erläutern sind. Dabei sind insbesondere die jeweiligen Ausprägungen der von Bautypologie, Baustil, Materialisierung, Stellungen der Bauten, Dachformen, Umfriedungen (Art, Öffnungen),Aussenräume, Raum zwischen Strassen und strassenseitiger Bauflucht, zu umschreiben. Baumschutzzone Bs Art. 24

1Die Baumschutzzone dient dem Erhalt des Baumbestands.

2Das Fällen von Bäumen, deren Sta …

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Art. 13BZO Baureglement Romanshorn · S. 13

13 BAUVORSCHRIFTEN des Bodens kann die Baukommission die Erstellung unterirdischerAbstellplätzeverlangen. In der Kern-, der Hafenzone sowie der Touristik- und Freizeitzone kann die Zahl der realisierbaren Parkfelder nach Massgabe von §88 Abs. 2 PBG beschränktoder deren Erstellung gänzlich untersagtwerden. Können Parkfelder nicht in genügenderZahl errichtet werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Der Stadtrat erlässtein Reglement überdie Ersatzabgabe fürParkfelder. b. Ausgestaltung Art. 32 Parkplätzesind ohne Vorliegen zwingender Gründeunversiegelt zu gestalten. FürParkplätze sind die erforderlichen Sichtdistanzen zu beachten.

2Oberflächenwasser von Abstellplätzen und Ausfahrten darf nicht über die öffentlichen Verkehrsflächenabgeleitetwerden. AnfordeArt. 33 Grundstückzufahrtensind unter Berücksichtigungderjeweils gültigenVSS-Norm auszubilden rungen an Grundstückzufahrten ^ct. 34 Parkierung Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sind gut beleuchtete, überdachteParkflächenfürZweiräderzu erstellen. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung derjeweils gültigenVSS-Norm festzulegen. Spielplätze, Freizeitflächen Art. 35 Die Erstellung und der dauernde Unterhalt von Spielplätzen oder Freizeitflächen richtet sich nach §86 PBG.

2Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Spielplätze im Ausmass von mindestens 15 % der Hauptnutzflächezu erstellen. Kleinwohnungen bis 2 Zimmer werden nicht als Einheit mitgerechnet. Geeignete vorhandene Wege und Plätzewerden auf die Spielplatzfläche angerechnet. Spielplätzevon grössere …

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Art. 16BZO Baureglement Romanshorn · S. 16

16 IV GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN B Umgebungsgestaltung /\f[ 44 TerrainverBauten und Anlagen sind insbesondere durch geeignete Grundrisskonzeption, Stellung und Staffelung so den topographischen Verhältnissen anzupassen, dass Terrainveränderungen, künstlicheBöschungenund Stützmauernaufdas Minimum beschränktbleiben. KünstlicheBöschungen mit einer Neigung steiler als 1:1 und Stützbauwerkesind ab 1 m Höhe mit Zwischenbermen von mindestens 1 m Rücksprung zu versehen. Stützbauwerke und hlangsicherungen sind zu begrünen. Abgrabungen sind vereinzelt bis zu 1.50 m Tiefe und der Hälfteder Fassadenlängezugelassen. Nicht davon betroffen sind Haus- und Kellerzugänge, sowie Zufahrten zu Garagen. Bepflanzung, Einfriedungen Art. 45

1Bei Böschungen sowie auf Flächen, die zur Erlangung der GrünflächenziffergemässArt. 5 gerechnet werden, sind bei Neubauten und grösseren Umgebungsarbeiten Grünbereiche bevorzugt mit einheimischen und standortgerechten Sträuchern, Hecken oder Bäumenvorzusehen. Anlagen zu industriellen und gewerblichen Betrieben wie Parkplätze und Lagerplätze sind gegenüber nicht gewerblichen Nutzungen durch geeignete, naturnahe Gestaltung und Bepflanzung aufzulockern beziehungsweise gegen Einsicht abzuschirmen.

3Die Gestaltung von Zäunen, Toren und Gartenlauben hat auf den Stil des Gartens und den Charakter der Liegenschaft Rücksichtzu nehmen. Pflanzungen auf öffentlichem Grund Art. 46 Die Stadt ist berechtigt, Bäume und Bepflanzungen auf öffentlichem Grund in Abweichung zum Gesetz überFlur und Garten bis zu einem Grenzabstand von 0.50 m zu pflanzen und zu unter …

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Art. 50.00BZO Baureglement Romanshorn · S. 6

50.00 II 2) In der Arbeitszone Industrie gilt gegenüber Zonen mit Wohnnutzung (W und WA) ein Grenzabstand von 8 m. a) Definitionen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB; 700.2),lDie Fassadenhöhewird bei Schrägdächernauf der Traufseite, bei Flachdächern an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemess^J b) gemässArt. 43 Abs. 1 Lärmschutzverordnung(LSV; SR 814.41) II ZONENVORSCHRIFTEN B Bauzonen Wohnzonen w Art.6 Wohnzonen umfassen nach §5 PBV Gebiete, die fürdas Wohnen bestimmt sind. Sie bezwecken die Erhaltung und Schaffung ruhiger Wohnverhältnisse. Nicht störende Gewerbeoder Dienstleistungsbetriebe sind zulässig,soweit sie mit dem Wohncharakter vereinbar sind. Innerhalb der Zone W1 gilt nur die offene Bauweise; in allen anderen Wohnzonen die offene und halboffene Bauweise. In der Wohnzone W1 soll durch die Bauweise und die Bepflanzung sichergestellt werden, dass vom Seeweg möglichsteine freie Sicht auf den See gewährleistetist. Die Wohnzone W2 dient einer Bebauung mit Wohnbauten. Die Wohnzone W3 dient einer Bebauung mit Mehr- und Rejheneinfamilienhäusern mit mindestens 2 Vollgeschossen. Die Wohnzone W4 dient einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Vollgeschossen. Weilerzone Wz Art. 7 Die Weilerzone umfasst nach §6 PBV Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege dervorhandenen Bausubstanz und der Freiräume. Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzuordnen. Zulässig sind …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 5, S. 90.60
Fassadenhöhe≤ 13.5 mArt. 5, S. 90.60

Extrahiert aus der BZO Romanshorn (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Romanshorn?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Romanshorn erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Romanshorn. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Romanshorn?
18 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Romanshorn ein?
Baugesuche in Romanshorn laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung / Bausekretariat, Bahnhofstrasse 13, 8590 Romanshorn. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K in der BZO Romanshorn?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Romanshorn erwähnen die Zone K namentlich, darunter Art. 1, Art. 10, Art. 13. BZO Romanshorn lesen →

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