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Art. 13 · BAUVORSCHRIFTEN

BZO Baureglement Romanshorn · S. 13 · Original-PDF

13 BAUVORSCHRIFTEN des Bodens kann die Baukommission die Erstellung unterirdischerAbstellplätzeverlangen. In der Kern-, der Hafenzone sowie der Touristik- und Freizeitzone kann die Zahl der realisierbaren Parkfelder nach Massgabe von §88 Abs. 2 PBG beschränktoder deren Erstellung gänzlich untersagtwerden. Können Parkfelder nicht in genügenderZahl errichtet werden, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Der Stadtrat erlässtein Reglement überdie Ersatzabgabe fürParkfelder. b. Ausgestaltung Art. 32 Parkplätzesind ohne Vorliegen zwingender Gründeunversiegelt zu gestalten. FürParkplätze sind die erforderlichen Sichtdistanzen zu beachten.

2Oberflächenwasser von Abstellplätzen und Ausfahrten darf nicht über die öffentlichen Verkehrsflächenabgeleitetwerden. AnfordeArt. 33 Grundstückzufahrtensind unter Berücksichtigungderjeweils gültigenVSS-Norm auszubilden rungen an Grundstückzufahrten ^ct. 34 Parkierung Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sind gut beleuchtete, überdachteParkflächenfürZweiräderzu erstellen. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung derjeweils gültigenVSS-Norm festzulegen. Spielplätze, Freizeitflächen Art. 35 Die Erstellung und der dauernde Unterhalt von Spielplätzen oder Freizeitflächen richtet sich nach §86 PBG.

2Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Spielplätze im Ausmass von mindestens 15 % der Hauptnutzflächezu erstellen. Kleinwohnungen bis 2 Zimmer werden nicht als Einheit mitgerechnet. Geeignete vorhandene Wege und Plätzewerden auf die Spielplatzfläche angerechnet. Spielplätzevon grösseren Überbauungensind fürdie unterschiedlichen Altersstufen zu gestalten. Kleinkinderspielplätze sind an zentraler, gut besonnter Lage und vor Wind und Verkehr geschütztanzuordnen. Sie müssenmöglichstvon allen Wohnungen einsehbar sein. Bei Spielplatzanlagen, die mehreren Liegenschaften gemeinsam dienen, sind Benützungsrecht und Unterhaltspflicht durch Dienstbarkeiten oder Miteigentum zu regeln. Der Fortbestand der Kinderspielplätze ist in allen Fällendurch eine Dienstbarkeit zulasten der Grundstücke und zugunsten der Stadt zu sichern. 51n begründeten Fällen kann von der Errichtung von Spielplatzanlagen abgesehen oder deren Ausmass reduziert werden. In diesen Fällen ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Der Stadtrat erlässtein Reglement betreffend Ersatzabgabe fürSpielplatzfläche. Kehrichtentsorgungsmöglichkeiten Art. 36 Wo die örtlichenVerhältnissees zulassen, sind gemäss§91 PGB bei Bauten und Anlagen mit erheblichem Anfall von Abfuhrgut in unmittelbarer Nähe des öffentlichen Verkehrsraums auf privatem Grund ausreichende Flächenzum Abstellen desAbfuhrgutes einzurichten und dauernd freizuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.