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Art. 38 · Gestaltungspläne

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 17 · Original-PDF

1 ln den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht dürfen Bauprojekte nur bewilligt werden, wenn sie einem genehmigten Gestaltungsplan entsprechen. Die Vorgaben gemäss Anhang 9 sind dabei zu beachten.

2Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und vom Bau- und Zonenreglement abgewichen werden kann, beträgt in der Dorfzone 3000 m2 und in den übrigen Zonen 5000 m2 anrechenbare Grundstücksfläche.

3Je nach dem Mass, in dem der Gestaltungsplan die Qualitätsanforderungen gemäss § 75 PBG erfüllt, kann der Gemeinderat zur zonengemässen Ausnützungsziffer einen Zuschlag bis max. 15 % bewilligen. Ein zusätzliches Vollgeschoss ist in der W1 und der W2B nicht zulässig. 17 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 C. BAUVORSCHRIFTEN I. Allgemeine Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.