Zone G · Obersiggenthal
Aargau · BFS 4038 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone G in Obersiggenthal (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 auf aktueller Grundbuchplankopie
- Projektpläne mit Terrainkotierung und Farbregeln
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung im Doppel mit drei Unterschriften
- Kommunale Anschlussgesuche Kanalisation und Wassernetz
- Grundbuchauszug (Grundbuchamt Baden)
- Baugespann vor Einreichung, Abnahme vor Publikation
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau und Planung
- 056 296 21 40
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Obersiggenthal, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 7
Mehrwertausgleich
1Wird mit der aktuellen Zonenplanrevision oder einer späteren Teilrevision Land von einer Nichtbauzone einer Bauzonen zugewiesen (Einzonung) oder erfährt ein Gründstück eine erheblich grössere bauliche Nutzungsmöglichkeit (Umzonung von Spezialzone Gärtnerei oder von Grünzone in Wohnzone), hat der Grundeigentümer der Gemeinde einen Mehrwertausgleich zu entrichten.
2Der Mehrwertausgleich errechnet sich aus der Differenz der Verkehrswerte der eingezonten oder umgezonten Fläche vor und nach der Ein- oder Umzonung. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere auch die voraussichtlichen Kosten der Herbeiführung der Baureife (parzellenexterne Erschliessung, gemäss § 4 BNO vorgeschriebene Gestaltungsplanung, notwendige Landumlegung), soweit die betreffende Fläche noch nicht baureif ist. Vom so errechneten Mehrwert sind 25% als Ausgleichszahlung geschuldet.
3Der Mehrwertausgleich wird vom Gemeinderat wenn möglich frühzeitig mit dem Grundeigentümer vertraglich vereinbart, andernfalls nachträglich mittels Verfügung festgelegt. Die Verkehrswerte und Abzugskosten werden gemäss Abs. 2 bezogen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Ein- oder Umzonung, unabhängig vom tatsächlich realisierten Mehrwert, geschätzt.
4Die Ausgleichszahlung ist vom Eigentümer im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ein- oder Umzonung geschuldet. Die Zahlung wird für die ganze ein- oder umgezonte Fläche innert 30 Tagen nach einem Verkauf oder Teilverkauf oder bei einer Überbauung oder Teilüberbauung vor Baubeginn, spätestens aber nach 6 Jahren ab Rech …
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 9
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Nutzungsziffern Fassadenhöhe 1) Gesamthöhe Grenzabstand klein gross Empfindlichkeitsstufe Zonenvorschriften Wohnzone W2 AZ 0,4 8 m 11 m 4 m 8 m II § 11 Wohnzone W3 AZ 0,6 11 m 14 m 4 m 8 m II § 11 Wohnzone W4P W4Plus AZ 0.8 * 13 m * 14 m 6 m 12 m II § 12 Wohn- und WG2 Gewerbezone AZ 0,5 8 m 12 m 4 m 6 m III § 13 Wohn- und WG3 Gewerbezone AZ 0,7 11 m 15 m 4 m 6 m III § 13 ZentrumsZZ1 zone 1 AZ 1.5 ** 20 m ** --- 6 m --- III § 14 ZentrumsZZ2 zone 2 --- 11 m 15 m 4 m --- III § 14 WG3 WG3 Oederlin § 15 § 15 § 15 § 15 § 15 III § 15 Gewerbezone G GZ 0,15 10 m x x --- III § 16 Dorfzone DZ --- (8 m) (13 m) x --- III § 17 Zone öffentliche OEB Bauten und Anlagen --- x x x --- II / III § 18 Zone für Sport SF und Freizeit --- x x x --- III § 19 Grünzone GR --- --- --- --- --- III § 20 Spezialzone SG Gärtnerei x 7 m x x --- III § 21 * Gestützt auf Wettbewerb und Gestaltungsplan ist eine AZ bis 1.2 sowie eine Fassadenhöhe bis max. 45 m zulässig, wenn die Kriterien gemäss § 4 Abs. 2 BNO erfüllt sind. ** Gestützt auf einen Wettbewerb und Gestaltungsplan ist eine AZ bis 1.8 sowie eine Fassadenhöhe bis 40 m zulässig, wenn die Kriterien gemäss § 4 Abs. 2 BNO erfüllt sind. 1) Messweise Fassadenhöhe: . für Schrägdächer gilt traufseitige Fassadenhöhe . für Flachdächer gilt talseitige Fassadenhöhe, wo massgebendes Terrains steiler als 10% . für Flachdächer mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss entspricht die Fassadenhöhe der Gesamthöhe, wenn massgebendes Terrain flacher als 10% und wenn das ob …
| Bauzonen | Nutzungs- ziffern | Fassaden- höhe 1) | Gesamt- höhe | Grenzabstand klein gross | Empfindlich- keitsstufe | Zonenvor- schriften | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone W2 | AZ 0,4 | 8 m | 11 m | 4 m | 8 m | II | § 11 |
| Wohnzone W3 | AZ 0,6 | 11 m | 14 m | 4 m | 8 m | II | § 11 |
| Wohnzone W4P W4Plus | AZ 0.8 * | 13 m * | 14 m | 6 m | 12 m | II | § 12 |
| Wohn- und WG2 Gewerbezone | AZ 0,5 | 8 m | 12 m | 4 m | 6 m | III | § 13 |
| Wohn- und WG3 Gewerbezone | AZ 0,7 | 11 m | 15 m | 4 m | 6 m | III | § 13 |
| Zentrums- ZZ1 zone 1 | AZ 1.5 ** | 20 m ** | --- | 6 m | --- | III | § 14 |
| Zentrums- ZZ2 zone 2 | --- | 11 m | 15 m | 4 m | --- | III | § 14 |
| WG3 WG3 Oederlin | § 15 | § 15 | § 15 | § 15 | § 15 | III | § 15 |
| Gewerbezone G | GZ 0,15 | 10 m | x | x | --- | III | § 16 |
| Dorfzone DZ | --- | (8 m) | (13 m) | x | --- | III | § 17 |
| Zone öffentliche OEB Bauten und Anlagen | --- | x | x | x | --- | II / III | § 18 |
| Zone für Sport SF und Freizeit | --- | x | x | x | --- | III | § 19 |
| Grünzone GR | --- | --- | --- | --- | --- | III | § 20 |
| Spezialzone SG Gärtnerei | x | 7 m | x | x | --- | III | § 21 |
Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 16BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 13
1Die Gewerbezone G ist für mässig störendes Gewerbe bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal und bis max. 200 m2 Geschossfläche gestattet.
2Verkaufsnutzungen bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig, sofern sie kein übermässiges Verkehrsaufkommen erzeugen.
3Nicht zugelassen sind flächenintensive Grosslagerbauten, -plätze und Logistikbetriebe ohne einen angemessenen Anteil Arbeitsplätze.
4Gegenüber der Abgrenzung zum Kulturland ist ein ortsbaulich klarer Abschluss mit einer Bepflanzung von mehrheitlich standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Gewerbezone G
Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 15
1Zulässig sind der Gärtnerei und dem Gartenbau dienende, mässig störende Bauten wie Treibhäuser, Büros, Werkstätten, Abstellräume und betriebsnotwendige Wohnungen. Innerhalb der Spezialzone Gärtnerei Oberfeld dürfen Verkaufsnutzungen bis max. 3’000 m2 Nettoladenfläche angelegt werden.1 Spezialzone Gärtnerei SG
1Fassung gemäss Entscheid Verwaltungsgericht vom 7. August 2015
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 11
2Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten.
3Die Bauten und Anlagen sind gut ins Landschafts- und Ortsbild einzupassen. Der Gemeinderat kann im Rahmen der Baubewilligung besondere Auflagen für die Bepflanzung und die Einpassung ins Landschafts- und Ortsbild machen. 3.2 Landwirtschaftszonen
Art. 31BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 18
1Wer in der Hochwassergefahrenzone baut, hat im Baugesuch darzulegen, dass er mit dem Projekt die erforderlichen Massnahmen zur Gefahrenbeseitigung und Schadenminimierung getroffen hat. In der Regel sind die Massnahmen auf das hundertjährliche Hochwasser HQ100 auszurichten. Im Falle einer Fliesstiefe von mehr als 50 cm im HQ300 auf das dreihundertjährliche Hochwasser. Als massgebend gelten namentlich die Gefahrenkarte, der Ereigniskataster, die Schutzdefizitkarte und die Massnahmenplanung. Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Hochwasserschutz / Hochwassergefährdetes Gebiet
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 14
2In der Hochwassergefahrenzone ist der Gefährdungssituation angemessen Rechnung zu tragen. Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fenster, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Potenziell gefährdete Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Sensible Nutzungen wie schwer evakuierbare oder publikumsintensive Einrichtungen, unterirdische Lager für umweltgefährdende Stoffe oder grosse Sachwerte usw. sind in Untergeschossen nicht zulässig.
3In Gebieten ohne ausgewiesenes Defizit (Restgefährdung) oder ausserhalb der Untersuchungsgebiete der Gefahrenkarten Hochwasser kann die Baubewilligungsbehörde verlangen, dass die Bauherrschaft nachweist, welche Massnahmen zum Schutz vorgesehen sind.
4In Hang- und Muldenlagen ist der Gefährdung durch Oberflächenabfluss angemessen Rechnung zu tragen.
5Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauher …
Art. 36BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 20
Hochstammbäume
1Die im Natur- und Heimatschutzplan bezeichneten Hochstammobstgärten sind in ihrem Bestand im Wesentlichen zu erhalten (Anhang 4). Sie sind Lebensraum vieler Vögel und anderer Tierarten und wichtige Bestandteile des Landschafts- und Ortsbildes. Wo möglich sollen neue Hochstammkulturen und Einzelbäume angepflanzt werden.
2Feldobstbäume sind nach Möglichkeit zu erhalten.
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 16
Art. 41BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 21
1Die im Bauzonenplan rot bezeichneten und im Anhang 5 aufgelisteten Gebäude von kommunaler Bedeutung sind von kulturhistorischem, baugeschichtlichem oder symbolischem Wert und in ihrer Substanz, das heisst in der Grundstruktur, der Fassadengliederung und ihrer wertvollen historischen Oberfläche, geschützt. Sie dürfen nicht abgebrochen, zerstört oder in ihren wesentlichen Grundzügen verändert werden. Sie sind gebührend zu unterhalten. Erweist sich bei Gebäuden die vollständige Erhaltung als unzumutbar, kann eine bauliche Veränderung oder ausnahmsweise ein Abbruch vom Gemeinderat bewilligt werden. Gebäude mit Substanzschutz
BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 17
2Sämtliche bauliche Massnahmen an diesen Objekten sind - in Ergänzung zu § 17 Abs. 6 BNO auch Änderungen am Innenausbau - bewilligungspflichtig.
3Die Gemeinde fördert die Erhaltung und Pflege kommunal geschützter Objekte gemäss den Richtlinien des kommunalen Naturund Heimatschutzreglements durch Beiträge an die Mehrkosten infolge der Unterschutzstellung.
Art. 51BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 37
BNO Mehrlängenzuschlag / Berechnung
Der Mehrlängenzuschlag wird berechnet aus der gesamten Gebäudelänge abzüglich
1. 16 m Gebäudelänge gemäss § 51 Abs. 1 BNO
2. Der Länge der zurückversetzten Gebäudeteile (a), die unter einem Winkel von 45° nicht geschnitten werden
3. Der Tiefe der Fassadenrücksprünge (b)
4. Fassadennische, deren Rücksprung (x) nur dann einmal in Abzug gebracht werden darf, wenn die Tiefe mehr als 2 m und die Breite (y) mehr als 4 m misst. (Balkonnischen können nicht in Abzug gebracht werden)
Anhang BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 I Anhang 2
Schutzzonen
Naturschutzzonen, § 27 BNO
Nr Flurname Parzelle Nr. Plan 1 Nuechtel
KLP 2 Schlund
KLP 3 Egelsee, Kirchdorf
KLP 4 Schürmatt West, Kirchdorf
KLP 6 Habermehler-Guggebüeli-RütiRussenschanz KLP 7 Hagwis
KLP 8 Husebuck
KLP 9 Schürmatt Ost, Kirchdorf
KLP 10 Reckenberg
KLP Magerwiesen, § 28 BNO
Nr Flurname Parzelle Nr. Plan 101 Böschung Himelrich
720, 721, 722, 723 KLP 729, 730, 731, 732,
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 37) verbindlich lesbar.
733, 734 KLP 102 Böschung Häldeli West 103 Böschung Häldeli Ost 739 KLP 104 Böschung Häldeli 3331 KLP 105 Böschung Riedweg 745, 752, 753, 754 KLP 106 Böschung Neuwis 1181, 1204, 1207, KLP 107 Böschung Guet 2414, 2415, 2416, 2417, 2418, 2892, KLP 108 Cholacher 1573 KLP
Anhang BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 II Anhang 3
Überlagerte Schutzzonen
Landschaftsschutzzonen, § 29 BNO
Nr Flurname Parzelle Nr. Plan 141 Unterreckenberg
KLP 142 Schnürmatt / Telle
KLP 143 Böndler / Homberg
…
Art. 64BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 31
1Der Gemeinderat beurteilt im ganzen Gemeindegebiet die Einordnung von Bauten und Anlagen in das Ortsbild und in die Landschaft nach folgenden Kriterien:
a)Stellung (Firstrichtung),
b)Grösse der Baukuben,
c)Wirkung im Strassenraum und in der Landschaft,
d)Form, Staffelung, Gliederung der Baumasse,
e)Dachform, Dachneigung,
f)Fassadengliederung,
g)Materialwahl, Farbe,
h)Terrain- und Umgebungsgestaltung, Einfriedigung.
2Der Gemeinderat kann bei Baugesuchen auf Kosten der Bauherrschaft:
a)zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben, DachaufOrtsbildgestaltung sichten, Aufnahmepläne des Altbestandes, Modelle, Umgebungsplan mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes usw.) verlangen;
b)Vorschläge zur besseren Einordnung fordern;
c)in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen Bauten eine Begutachtung verlangen;
d)die Verbesserung oder die Beseitigung störender Anlagen und Bauteile verlangen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist;
e)die Baubewilligung verweigern, soweit die Beeinträchtigung der Umgebung nicht auf andere Weise vermieden werden kann.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Gewerbezone G ist für mässig störendes Gewerbe bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal und bis max. 200 m2 Geschossfläche gestattet.» · Art. Art. 16
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 10). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 15 % | Art. 10, S. 9 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10 m | Art. 10, S. 9 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Obersiggenthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.