Zone LWZ · Obersiggenthal

Aargau · BFS 4038 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone LWZ in Obersiggenthal (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500 auf aktueller Grundbuchplankopie
  • Projektpläne mit Terrainkotierung und Farbregeln
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung im Doppel mit drei Unterschriften
  • Kommunale Anschlussgesuche Kanalisation und Wassernetz
  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt Baden)
  • Baugespann vor Einreichung, Abnahme vor Publikation

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Obersiggenthal, in denen «LWZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 16

1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion sowie für die innere Aufstockung und die Energiegewinnung aus Biomasse und Produktion erneuerbarer Energie im Sinne von Art. 16, Art. 16a Abs. 1, 1bis und 2 RPG bestimmt.

2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen Recht. Landwirtschaftszone LWZ

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 16

Landwirtschaftszone LWZ II Für die im Kulturlandplan bezeichnete Landwirtschaftszone II gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone I.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 24, S. 160.75
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 24, S. 160.75

Extrahiert aus der BZO Obersiggenthal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone LWZ

Was gilt in der Zone LWZ in Obersiggenthal?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Obersiggenthal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone LWZ sein?
Laut BZO Obersiggenthal: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone LWZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Obersiggenthal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Obersiggenthal?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Obersiggenthal ein?
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Obersiggenthal