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Art. 21

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 15 · Original-PDF

1Zulässig sind der Gärtnerei und dem Gartenbau dienende, mässig störende Bauten wie Treibhäuser, Büros, Werkstätten, Abstellräume und betriebsnotwendige Wohnungen. Innerhalb der Spezialzone Gärtnerei Oberfeld dürfen Verkaufsnutzungen bis max. 3’000 m2 Nettoladenfläche angelegt werden.1 Spezialzone Gärtnerei SG

1Fassung gemäss Entscheid Verwaltungsgericht vom 7. August 2015

BNO Obersiggenthal vom 19.03.2014 11

2Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten.

3Die Bauten und Anlagen sind gut ins Landschafts- und Ortsbild einzupassen. Der Gemeinderat kann im Rahmen der Baubewilligung besondere Auflagen für die Bepflanzung und die Einpassung ins Landschafts- und Ortsbild machen. 3.2 Landwirtschaftszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.