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Art. 16 · Gewerbezone G

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 13 · Original-PDF

1Die Gewerbezone G ist für mässig störendes Gewerbe bestimmt. Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal und bis max. 200 m2 Geschossfläche gestattet.

2Verkaufsnutzungen bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig, sofern sie kein übermässiges Verkehrsaufkommen erzeugen.

3Nicht zugelassen sind flächenintensive Grosslagerbauten, -plätze und Logistikbetriebe ohne einen angemessenen Anteil Arbeitsplätze.

4Gegenüber der Abgrenzung zum Kulturland ist ein ortsbaulich klarer Abschluss mit einer Bepflanzung von mehrheitlich standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Gewerbezone G

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.