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Art. 26 · Nutzweise der Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG

BZO Oberglatt · S. 11 · Original-PDF

ln den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/48% und WG3/60% sind ausser Wohnungen mässig störende Betriebe gestattet. 3. Vorschriften für die Zentrumszone24

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.