Zone K · Niederweningen

Zürich · BFS 91 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone K in Niederweningen (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 35 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterkopie des Grundbuchgeometers, öffentlich beglaubigt (Müller Ingenieure AG)
  • Unterschrift von Eigentümer, Bauherr und Projektverfasser auf allen Plänen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 3-fache Einreichung; 4-fach in Sonderfällen
  • Aktueller Grundbuchauszug mit Nutzungsrechten
  • Baugesuchsformular mit Angabe der Baukosten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Niederweningen, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Niederweningen · S. 17

1

2Für die übrigen Nutzungen bemisst sich die zu erstellende Anzahl PersonenwagenParkplätze gemäss der aktuellen kantonalen Wegleitung bzw. nach der geltenden VSS-Norm.

3Bei speziellen Nutzungen, bei besonderen Verhältnissen und in der Kernzone bemisst sich die Zahl der Fahrzeugabstellplätze nach dem Verkehrsaufkommen.

4Bei Mehrfamilienhäusern oder bei Gesamtüberbauungen von Einfamilien- und Reihenhäusern ist pro vier Wohnungen zusätzlich mindestens ein Abstellplatz für Besucher zu erstellen und zu bezeichnen.

5Bruchteile von Fahrzeugabstellplätzen ab 0.5 sind aufzurunden.

6In den Gebieten mit ÖV-Güteklassen B oder C können autoarme Nutzungen von der Verpflichtung zur Erstellung von Personenwagen-Parkplätzen ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Parkplatzbedarf durch ein Mobilitätskonzept nachgewiesen werden kann.

7Besucherparkplätze können reduziert werden, wenn die Mehrfachnutzung von Parkplätzen oder die Gemeinschaftsnutzung von Parkierungsanlagen nachgewiesen werden.

8In den Wohnzonen W1.2 und W1.5 werden Garagenvorplätze als Fahrzeugabstellplätze angerechnet, sofern die beanspruchte Fläche nicht für weitere Erschliessungen zu dienen hat und die Verkehrssicherheit gemäss § 244 PBG gewährleistet bleibt.

9In den übrigen Zonen gelten Garagenvorplätze nicht als Fahrzeugabstellplätze.

10Abstellplätze und ihre Zufahrten sind so anzuordnen, dass die umgebende Grünfläche nicht wesentlich geschmälert wird. 5 mGF = massgebliche Geschossfläche mit allen dem Wohnen oder Arbeiten dienenden Räumen inkl. Erschliessung, Sanitärräume …

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Art. 2BZO Niederweningen · S. 5

2 Zonenvorschriften Art. 4 Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen

1Das Gemeindegebiet wird in die folgenden Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nutzungszonen zugewiesen ist.

2Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):

Seite 1 Gemeinde Niederweningen

Bau- und Zonenordnung

a.Bauzonen Zone ES1 Kernzone K Wohnzone 1.2 W1.2 Wohnzone 1.5 W1.5 Wohnzone 2.1 W2.1 Wohnzone 2.4 W2.4 Wohn- und Gewerbezone 2.1 WG2.1 Wohn- und Gewerbezone 2.4 WG2.4 Industriezone I Gewerbezone G Zone für öffentliche Bauten öB III II II II II III III III III II / III

b.Freihalte- und Erholungszonen Zone ES Freihaltezone F Erholungszone für Sport- und Freizeitanlagen E - - Art. 5 Kernzonen

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Art. 5.3BZO Niederweningen · S. 7

5.3 Umbau und Ersatzbauten

1Die ortsbaulich prägenden Gebäude oder Gebäudeteile dürfen nur unter Beibehaltung der bisherigen Eigenarten und des Gebäudeprofils (Lage, kubische Gestaltung, Dachform und Firstrichtung sowie Ausbildung der Fassade) umgebaut oder ersetzt werden.

2Geringfügige Abweichungen des Gebäudeprofils und kleinere bauliche Veränderungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse, im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, einer höheren Energieeffizienz oder des Ortsbildschutzes liegt.

3Die strukturbildenden Gebäude oder Gebäudeteile können entweder gemäss Abs. 1 und 2 umgebaut bzw. ersetzt oder durch Neubauten gemäss Ziffer 5.4 ersetzt werden.

4Im Kernzonenplan nicht bezeichnete Gebäude dürfen abgebrochen und durch Neubauten gemäss Ziffer 5.4 ersetzt werden.

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Art. 5.4BZO Niederweningen · S. 7

5.4 Grundmasse für Neubauten Zone K Überbauungsziffer max. % Gebäudehöhe max. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge2 max. m Kleiner Grundabstand min. m Grosser Grundabstand min. m 35

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Art. 5.7BZO Niederweningen · S. 8

5.7 Gestaltung, Einordnung

1Alle Bauvorhaben haben durch ihre Ausmasse, Form und Massstäblichkeit die herkömmliche charakteristische Bausubstanz und damit die ländliche Erscheinung des Ortsbildes in seinen Grundzügen zu respektieren und zu wahren.

2Sie haben sich hinsichtlich Gestaltung und Stellung gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen.

3Abweichungen von Abs. 1 und 2 dürfen nur bewilligt werden, wenn durch die architektonische Gestaltung eine besonders gute Gesamtwirkung erzielt wird. Die Bewilligungsbehörde kann zur Beurteilung einen Fachberater gemäss Art. 5.15 beiziehen.

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Art. 5.9BZO Niederweningen · S. 8

5.9 Fassadengestaltung

1Die Gliederung, die Materialwahl und die Farbgebung von Fassaden hat die herkömmliche ortsübliche Bauweise zu respektieren.

2Der Wechsel von hellen Fassadenteilen (Mauerwerk, Fachwerk usw.) und dunklen Fassadenteilen (Scheunen, Täfer usw.) ist zu berücksichtigen.

3Balkone und Lauben sind unter dem traufseitigen Dachvorsprung und im Giebeldreieck gestattet. Sie dürfen nicht über die Giebelfassade bzw. den traufseitigen Dachvorsprung hinausragen. Bei Neubauten dürfen sie bis 1 m über den traufseitigen Dachvorsprung hinausragen.

4Wintergärten ohne heiztechnische Installationen in heute gebräuchlichen Materialien sind bei Umbauten strukturbildender Gebäude und bei Neubauten bei sorgfältiger Einordnung zulässig.

5An ortsbaulich prägenden Gebäuden sind Roll- und Lamellenstoren nicht gestattet.

6Fenster haben die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen. Bei Umbauten, Renovationen und Ersatzbauten ortsbaulich prägender Gebäude sind sie mit aussen liegender Sprossenteilung zu versehen.

Seite 4 Gemeinde Niederweningen

Bau- und Zonenordnung

7Bei Umbauten strukturbildender Gebäude und bei Neubauten können bei sorgfältiger Gestaltung andere Fensterformen sowie Fenster ohne Sprossen und Gewände zugelassen werden.

8An ortsbaulich prägenden Gebäuden müssen bestehende Fenstergewände erhalten werden.

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Art. 12.6BZO Niederweningen · S. 15

12.6 Reduktion des Grenzabstandes für eine bessere Wohnqualität

1In allen Wohnzonen gilt für Erker, Balkone und ähnliche die Wohnqualität verbessernde Gebäudeteile ein reduzierter Grenzabstand.

2Diese Gebäudeteile dürfen die zonengemässen Grenzabstände um maximal 2.00 m unterschreiten, soweit sie gesamthaft nicht mehr als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge ausmachen.

Seite 11 Gemeinde Niederweningen

Bau- und Zonenordnung Art. 13 Geschlossene Überbauung, erlaubter Grenzbau

1In allen Bauzonen dürfen die Gebäude in geschlossener Überbauung erstellt werden, sofern die zonengemässe maximale Gesamtlänge nicht überschritten wird.

2Der Grenzbau für Hauptgebäude ist ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn nur beim Anbau an bestehende Gebäude oder wenn die an eine gemeinsame Grenze stossenden Gebäude gleichzeitig erstellt werden bis zur maximalen Gesamtlänge zulässig.

3Der Grenzbau für besondere Gebäude ist ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn gestattet, sofern sie insgesamt nicht mehr als 5 % der massgeblichen Grundfläche bedecken. Besondere Gebäude mit einer Fläche unter 20 m2 dürfen ohne spezielle feuerpolizeiliche Massnahmen erstellt werden.

4Erfolgt der Grenzbau nicht gleichzeitig oder wird nicht an ein bestehendes Gebäude angebaut, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Art. 14 Dachgestaltung

1Auf Hauptgebäuden sind folgende Dachformen zulässig:  In den Wohnzonen wie auch in den Wohn- und Gewerbezonen Sattel-, Walm- und Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 20°. Ausgenommen sind Terrassenhäuser gem. Art. …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Kernzone bezweckt den Erhalt von Einheit und Eigenart des Dorfkerns in seiner typischen Zürcher Unterländer Siedlungsstruktur sowie die sinnvolle Einordnung von Um- und Neubauten» · Art. Art. 5.1

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 35 %Art. 5.4, S. 70.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 5.4, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 5.4, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 5.4, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 5.4, S. 70.95
Dachneigung≥ 40 °Art. 5.10, S. 90.95
Dachneigung≤ 45 °Art. 5.10, S. 90.95

Extrahiert aus der BZO Niederweningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Niederweningen?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 35 %. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Niederweningen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Niederweningen: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Niederweningen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Niederweningen?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Niederweningen ein?
Baugesuche in Niederweningen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Niederweningen