Zone öffentliche Bauten · Niederweningen
Zürich · BFS 91 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone öffentliche Bauten in Niederweningen (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie des Grundbuchgeometers, öffentlich beglaubigt (Müller Ingenieure AG)
- Unterschrift von Eigentümer, Bauherr und Projektverfasser auf allen Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- 3-fache Einreichung; 4-fach in Sonderfällen
- Aktueller Grundbuchauszug mit Nutzungsrechten
- Baugesuchsformular mit Angabe der Baukosten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederweningen, in denen «öffentliche Bauten» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Niederweningen · S. 5
2 Zonenvorschriften Art. 4 Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen
1Das Gemeindegebiet wird in die folgenden Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nutzungszonen zugewiesen ist.
2Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):
Seite 1 Gemeinde Niederweningen
Bau- und Zonenordnung
a.Bauzonen Zone ES1 Kernzone K Wohnzone 1.2 W1.2 Wohnzone 1.5 W1.5 Wohnzone 2.1 W2.1 Wohnzone 2.4 W2.4 Wohn- und Gewerbezone 2.1 WG2.1 Wohn- und Gewerbezone 2.4 WG2.4 Industriezone I Gewerbezone G Zone für öffentliche Bauten öB III II II II II III III III III II / III
b.Freihalte- und Erholungszonen Zone ES Freihaltezone F Erholungszone für Sport- und Freizeitanlagen E - - Art. 5 Kernzonen
Art. 8.2BZO Niederweningen · S. 14
8.2 Nutzweise
1Es sind höchstens mässig störende Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Handelsund Dienstleistungsbetriebe gestattet.
2Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehr sind stark störenden Betrieben gleichgestellt. Art. 9 Zone für öffentliche Bauten
1Die maximale Gebäudehöhe beträgt 12.00 m.
2Zwischen Grundstücken und Gebäuden innerhalb der Zone für öffentliche Bauten gelten die kantonalen Abstandsvorschriften.
3Gegenüber Grundstücken in angrenzenden Bauzonen sind die Abstandsvorschriften jener Zonen einzuhalten. Art. 10 Erholungszone für Sport- und Freizeitanlagen
1Die Erholungszone E dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Bauten.
2Zulässig sind höchstens Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 8.10 m, die sich in die Umgebung einordnen.
3Bauten haben gegenüber den privaten Nachbargrundstücken die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Bauzonen einzuhalten. Gegenüber Nichtbauzonen gilt ein Abstand von mindestens 6.00 m. Art. 11 Freihaltezone Es gelten die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich.
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Bau- und Zonenordnung
Art. 10BZO Niederweningen · S. 3
10 Art. 9 Zone für öffentliche Bauten
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 12 m | Art. 9, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Niederweningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.