Zone G · Niederweningen
Zürich · BFS 91 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone G in Niederweningen (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 70 m, Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie des Grundbuchgeometers, öffentlich beglaubigt (Müller Ingenieure AG)
- Unterschrift von Eigentümer, Bauherr und Projektverfasser auf allen Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- 3-fache Einreichung; 4-fach in Sonderfällen
- Aktueller Grundbuchauszug mit Nutzungsrechten
- Baugesuchsformular mit Angabe der Baukosten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederweningen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederweningen · S. 17
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2Für die übrigen Nutzungen bemisst sich die zu erstellende Anzahl PersonenwagenParkplätze gemäss der aktuellen kantonalen Wegleitung bzw. nach der geltenden VSS-Norm.
3Bei speziellen Nutzungen, bei besonderen Verhältnissen und in der Kernzone bemisst sich die Zahl der Fahrzeugabstellplätze nach dem Verkehrsaufkommen.
4Bei Mehrfamilienhäusern oder bei Gesamtüberbauungen von Einfamilien- und Reihenhäusern ist pro vier Wohnungen zusätzlich mindestens ein Abstellplatz für Besucher zu erstellen und zu bezeichnen.
5Bruchteile von Fahrzeugabstellplätzen ab 0.5 sind aufzurunden.
6In den Gebieten mit ÖV-Güteklassen B oder C können autoarme Nutzungen von der Verpflichtung zur Erstellung von Personenwagen-Parkplätzen ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Parkplatzbedarf durch ein Mobilitätskonzept nachgewiesen werden kann.
7Besucherparkplätze können reduziert werden, wenn die Mehrfachnutzung von Parkplätzen oder die Gemeinschaftsnutzung von Parkierungsanlagen nachgewiesen werden.
8In den Wohnzonen W1.2 und W1.5 werden Garagenvorplätze als Fahrzeugabstellplätze angerechnet, sofern die beanspruchte Fläche nicht für weitere Erschliessungen zu dienen hat und die Verkehrssicherheit gemäss § 244 PBG gewährleistet bleibt.
9In den übrigen Zonen gelten Garagenvorplätze nicht als Fahrzeugabstellplätze.
10Abstellplätze und ihre Zufahrten sind so anzuordnen, dass die umgebende Grünfläche nicht wesentlich geschmälert wird. 5 mGF = massgebliche Geschossfläche mit allen dem Wohnen oder Arbeiten dienenden Räumen inkl. Erschliessung, Sanitärräume …
Art. 2BZO Niederweningen · S. 5
2 Zonenvorschriften Art. 4 Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen
1Das Gemeindegebiet wird in die folgenden Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nutzungszonen zugewiesen ist.
2Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):
Seite 1 Gemeinde Niederweningen
Bau- und Zonenordnung
a.Bauzonen Zone ES1 Kernzone K Wohnzone 1.2 W1.2 Wohnzone 1.5 W1.5 Wohnzone 2.1 W2.1 Wohnzone 2.4 W2.4 Wohn- und Gewerbezone 2.1 WG2.1 Wohn- und Gewerbezone 2.4 WG2.4 Industriezone I Gewerbezone G Zone für öffentliche Bauten öB III II II II II III III III III II / III
b.Freihalte- und Erholungszonen Zone ES Freihaltezone F Erholungszone für Sport- und Freizeitanlagen E - - Art. 5 Kernzonen
Art. 8.1BZO Niederweningen · S. 14
8.1 Grundmasse Zone I G Baumassenziffer max. m³/m² Gesamthöhe (Gebäudehöhe inkl. First) max. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge max. m Grundabstand min. m 9.00
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 6 m3/m2 | Art. 8.1, S. 14 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 14.5 m | Art. 8.1, S. 14 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 70 m | Art. 8.1, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 8.1, S. 14 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederweningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.