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Art. 22 · Zone Lauématt

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18 · Original-PDF

1Die Zone Lauématt bezweckt die Überführung des Industrieareals in eine überwiegend dem Wohnen dienende Wohnund Gewerbezone. Das Quartier soll grosszügige Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität aufweisen und für den Langsamverkehr durchlässig sein. Die schützenswerten Industriebauten und Kanäle sind als Zeitzeugen in die zukünftige Überbauung zu integrieren.

2Zulässig sind höchstens mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte mit Nettoladenflächen bis maximal 500 m2 pro Betrieb oder pro funktional zusammengehörendes Bauvorhaben und das Wohnen. Der minimale, über die gesamte Zone einzuhaltende Gewerbeanteil beträgt 25% der anrechenbaren Geschossfläche.

3Die Überbauung ist unter Beachtung der gewerblichen Zwischennutzungen in zweckmässig abgegrenzten Etappen zu realisieren.

4Bezüglich ökologischen Ausgleichsflächen im Aussenraum, Wasserhaushalt und Energieeffizienz gelten erhöhte Anforderungen im Vergleich mit der Regelbauweise. Die Massnahmen sollen gesamthaft im oberen Bereich des Wissensstandes liegen.

5Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen, des Ortsbildes, der Strassen- und Parkierungsverhältnisse sowie der Gegebenheiten des Einzelfalls die Grenz- und Gebäudeabstände. Am Zonenrand beträgt der minimale Grenzabstand 6 Meter.

6Es ist ein Entwicklungsrichtplan und darauf basierend ein Gestaltungsplan über die gesamte Zone zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.