Zone W 1.0 · Meilen
Zürich · BFS 156 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen
Die Zone W 1.0 in Meilen (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Baumassenziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- eBaugesucheZH + Papierdossier
- Unterlagen gemäss gemeindeeigenem Merkblatt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen und Raumplanung, Hochbau
- 044 925 93 44
- hochbau@meilen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Meilen, in denen «W 1.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Meilen 1997 · S. 6
Zoneneinteilung, Baumassenziffer (BZ), Empfindlichkeitsstufe (ES) Bauzonen Zone BZ ES Kernzone 2-geschossig K2 - III Kernzone 3-geschossig K3 - III Kernzone Weiler KW - III Quartiererhaltungszone QEZ - II/III Zentrumszone 3.2 Z 3.2 3.2 III Zentrumszone 4.5 Z 4.5 4.5 III Wohnzone 1.0 W 1.0 1.0 II Wohnzone 1.4 W 1.4 1.4 II Wohnzone 1.8 W 1.8 1.8 II Wohnzone 2.2 W 2.2 2.2 II Wohnzone 2.4 W 2.4 2.4 II Wohnzone 2.6 W 2.6 2.6 II Wohnzone 1.4 mit Gewerbeanteil WG 1.4 1.4 III Wohnzone 2.2 mit Gewerbeanteil WG 2.2 2.2 III Wohnzone 2.4 mit Gewerbeanteil WG 2.4 2.4 III Wohnzone 2.8 mit Gewerbeanteil WG 2.8 2.8 III Industriezone 9.0 I 9.0 9.0 III Gewerbezone 2.5 G 2.5 2.5 III Gewerbezone 5.0 G 5.0 5.0 III Zone für öffentliche Bauten Oe
II/III
Weitere Zonen Zone
ES Kantonale Landwirtschaftszone Lk
- Kommunale Landwirtschaftszone L
-
Kantonale und regionale Freihaltezone Fk
- Kommunale Freihaltezone F
III
Erholungszone Familiengartenareal E1
III Erholungszone Pferdsportanlagen E2
III Erholungszone Ausflugsziel Luft E3
III
Reservezone R
-
2Abweichungen von der Zuordnung in eine Empfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung sind im Zonenplan festgelegt. Seite 6 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020
Art. 31BZO Meilen 1997 · S. 16
Geschlossene Bauweise
2Gebäude in den Wohnzonen, welche die nachfolgenden Gebäudeabstände unterschreiten, gelten als geschlossen erstellt:
a)Gebäudeabstand Wohnzone W 1.0: min. 10 m
b)Gebäudeabstand Wohnzone W 1.4, W 1.8: min. 5 m Bei der Bestimmung der maximal zulässigen Gebäudelänge sind die Gebäudelängen zusammenzurechnen. Bei der Bestimmung des Gebäudeabstands werden An- und Kleinbauten nicht berücksichtigt.
1In den Wohnzonen W 1.0 und W 1.4 ist bei Fassaden von mehr als 20 m Länge der Grundabstand um ¼ der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen.
Art. 47BZO Meilen 1997 · S. 20
Ergänzende Festlegungen für die Wohnzone W 1.0 Ergänzend zu den Zonenvorschriften gelten für die Wohnzone W 1.0 am Uferbereich des Zürichsees folgende Bestimmungen:
a)Entlang der Seestrasse sind Einzelbäume und eine lockere buschartige Vegetation zu pflanzen, wobei einzelne Sichtbezüge zum See zu gewährleisten sind.
b)Der Uferbereich ist standortgerecht zu bepflanzen.
c)Entlang der Seestrasse sind sichthindernde Elemente, wie Mauern und Lärmschutzwände mit mehr als 1.4 m Höhe gemessen ab Trottoir, nicht zulässig.
d)Bauten haben eine diskrete Farbgestaltung aufzuweisen. Seite 20 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020 D. Gestaltungsplanpflicht
1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete sind über planerisch zweckmässige Einheiten Gestaltungspläne zu erlassen.
Art. 48BZO Meilen 1997 · S. 21
Ziele für die Gestaltungsplanpflichtgebiete
2Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet «Beugen» hat zum Ziel:
a)die Verkaufsnutzung zentrumsverträglich zu ordnen;
b)eine ortsbaulich überzeugende Bebauung am Ortseingang sicherzustellen;
c)die siedlungsverträgliche und auf die Leistungsfähigkeit der Seestrasse abgestimmte Erschliessung zu regeln.
3Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet «Dreispitz» hat zum Ziel:
a)eine ortsbaulich überzeugende Bebauung am Ortseingang sicherzustellen;
b)den Lärmschutz ortsbildverträglich zu gewährleisten;
c)hohe freiräumliche Qualitäten sicherzustellen;
d)eine grundstücksübergreifende Erschliessung und Parkierung zu regeln, die auf die Leistungsfähigkeit der Seestrasse abgestimmt ist.
4Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet «Seehalden» hat zum Ziel:
a)eine ortsbaulich überzeugende Bebauung am Ortseingang sicherzustellen;
b)gut gestaltete und aufenthaltsfreundliche Freiräume sicherzustellen;
c)den Lärmschutz ortsbildverträglich zu gewährleisten;
d)eine grundstücksübergreifende Erschliessung und Parkierung zu regeln, die auf die Leistungsfähigkeit der Seestrasse abgestimmt ist.
5Die Gestaltungsplanpflicht für die Zentrumszone «Feldmeilen» hat zum Ziel:
a)besonders gut gestaltete Zentrumsüberbauungen sicherzustellen;
b)das Zentrum von Feldmeilen mit attraktiven Nutzungen zu stärken;
c)einen Bushof beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen sicherzustellen. Seite 21 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020 E. Ergänzende Vorschriften
1In den Wohnzonen W 1.0, W 1.4, W 1.8, W 2.2, W 2.4, W 2.6 sind Büronu …
Art. 53BZO Meilen 1997 · S. 23
Kleinbauten und Anbauten
2In allen Bauzonen, ausser in der Zone W 1.0, ist für Kleinbauten und Anbauten eine zusätzliche Baumasse von 20 % der zonengemässen Baumassenziffer zulässig, mindestens jedoch eine Baumasse von 120 m3.
3Parkplätze und Tiefgaragenzufahrten, die sich in Hauptgebäuden befinden, werden der Baumasse für Kleinbauten und Anbauten angerechnet.
4In allen Bauzonen, ausser in der Zone W 1.0, dürfen Kleinbauten und Anbauten, welche auf der Seite gegen die Grenze innerhalb eines Gebäudeprofils von 2.5 m Höhe und 45° Dachneigung liegen, ohne Zustimmung des Nachbarn die kantonalrechtlichen Mindestmasse von Grenz- und Gebäudeabständen unterschreiten und bis an die Grenze gestellt werden, sofern:
a)die gesamte Anstosslänge nicht mehr als 6 m beträgt oder
b)bei längeren Bauten nicht mehr als ein Drittel der nachbarlichen Grenze beansprucht wird.
1Fehlen Baulinien, so haben Bauten einen Abstand von 6 m gegenüber Strassen und von 3.5 m gegenüber Plätzen und Wegen aufzuweisen.
Art. 76BZO Meilen 1997 · S. 29
Grünflächenziffer (§ 257 PBG) In den Wohnzonen W 1.0, W 1.4, W 1.8 und W 2.2 gilt eine Grünflächenziffer von mindestens 40 %.
Art. 282BZO Meilen 1997 · S. 15
Grundmasse
1In den Wohnzonen gelten folgende Grundmasse:
W 1.0*) W 1.4 WG 1.4 W 1.8
a)Baumassenziffer max. 1.0 1.4 1.8
b)Gesamtlänge max. 20 m 30 m 30 m
c)Grosser Grundabstand min. 10 m 7 m 7 m
d)Kleiner Grundabstand min. 5 m 3.5 m 3.5 m
e)Fassadenhöhe generelles Mass max. 7.5 m 7.5 m 7.5 m / traufseitig gemessen
f)Fassadenhöhe in Wohnzonen max. 8.1 m mit Gewerbeanteil / generelles Mass / traufseitig gemessen
g)Dachneigung Schrägdächer min. max. 15° 45° 15° 45° 15° 45° *) Vergleiche Art. 47, Uferbereich.
W 2.2 / WG 2.2 W 2.6 WG 2.8
a)Baumassenziffer max. 2.2 2.4 2.6/2.8
b)Gesamtlänge max. 30 m**)/ W 2.4 / WG 2.4 50 m 30 m / 50 m 50 m
c)Grosser Grundabstand min. 7 m 7 m 7 m
d)Kleiner Grundabstand min. 3.5 m 3.5 m 3.5 m
e)Fassadenhöhe in Wohnzonen / max. 10.5 m 10.5 m 13.5 m generelles Mass / traufseitig gemessen max. 11.4 m***) 11.4 m 14.7 m
f)Fassadenhöhe in Wohnzonen mit Gewerbeanteil / generelles Mass / traufseitig gemessen
g)Dachneigung Schrägdächer min. max. 15° 45° 15° 45° 15° 45° (alte Teilung) **) In den bezeichneten Gebieten der W 2.2 gilt 50 m. ***) Im bezeichneten Gebiet «Im Schönacher»: Fassadenhöhe 7.5 m.
2Die Fassadenhöhe gemäss Art. 28 Abs. 1 darf um folgende Masse erhöht werden, wobei kein Mehrhöhenzuschlag zu beachten ist: Voraussetzung Zuschläge
a)Bei offenen oder verglasten Zuschlag Fassadenhöhe um max. 1.0 m Absturzsicherungen (Geländer), die nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern innerhalb von einem Meter ab Fass …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 1 | Art. 282, S. 15 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 282, S. 15 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 282, S. 15 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 282, S. 15 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 282, S. 15 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Meilen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W 1.0
Was gilt in der Zone W 1.0 in Meilen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W 1.0 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W 1.0 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Meilen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Meilen ein?
Weitere Zonen in Meilen
E1G 2.5G 5.0I 9.0I/G 9.0K2K3OeBW 1.4W 1.8W 2.2W 2.4W 2.6WG 1.4WG 2.2WG 2.4WG 2.8Z3.2Z4.5