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Art. 47 · Ergänzende Festlegungen für die Wohnzone W 1.0

BZO Meilen 1997 · S. 20 · Original-PDF

Ergänzende Festlegungen für die Wohnzone W 1.0 Ergänzend zu den Zonenvorschriften gelten für die Wohnzone W 1.0 am Uferbereich des Zürichsees folgende Bestimmungen:

a)Entlang der Seestrasse sind Einzelbäume und eine lockere buschartige Vegetation zu pflanzen, wobei einzelne Sichtbezüge zum See zu gewährleisten sind.

b)Der Uferbereich ist standortgerecht zu bepflanzen.

c)Entlang der Seestrasse sind sichthindernde Elemente, wie Mauern und Lärmschutzwände mit mehr als 1.4 m Höhe gemessen ab Trottoir, nicht zulässig.

d)Bauten haben eine diskrete Farbgestaltung aufzuweisen. Seite 20 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020 D. Gestaltungsplanpflicht

1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete sind über planerisch zweckmässige Einheiten Gestaltungspläne zu erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.