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Art. 31 · Geschlossene

BZO Meilen 1997 · S. 16 · Original-PDF

Bauweise

2Gebäude in den Wohnzonen, welche die nachfolgenden Gebäudeabstände unterschreiten, gelten als geschlossen erstellt:

a)Gebäudeabstand Wohnzone W 1.0: min. 10 m

b)Gebäudeabstand Wohnzone W 1.4, W 1.8: min. 5 m Bei der Bestimmung der maximal zulässigen Gebäudelänge sind die Gebäudelängen zusammenzurechnen. Bei der Bestimmung des Gebäudeabstands werden An- und Kleinbauten nicht berücksichtigt.

1In den Wohnzonen W 1.0 und W 1.4 ist bei Fassaden von mehr als 20 m Länge der Grundabstand um ¼ der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.