Zone Re · Maienfeld

Graubünden · BFS 3953 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone Re in Maienfeld (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Baugesuch in vier Ausfertigungen (BAB fünf)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Maienfeld, in denen «Re» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 10

1 Die Bauweise und das Mass der Nutzung in den Bauzonen richten sich, soweit in der KRVO Vorschriften über Begriffe und Messweisen fehlen, nach dem Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen sowie der IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe). 2 Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind Nutzungsziffern und Grenzabstände in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. 3 Bei Gebäuden mit überdurchschnittlicher und förderungswürdiger Energieeffizienz werden folgende Abweichungen von der Regelbauweise gewährt: Minergie (Stand Baubewilligungserteilung): Erhöhung der AZ 5 % Minergie P (Stand Baubewilligungserteilung): Erhöhung der AZ 10 % 4 Im Quartierplan können folgende Abweichungen von der zonengemässen Regelbauweise festgelegt werden, wenn damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden bei guter Wohn- und Gestaltungsqualität erreicht wird: 1. Die Grenz- und Gebäudeabstände auf Grundstücken im Quartierplangebiet können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb des Quartierplangebiets gelten in jedem Fall die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise. 2. Die Gebäudelängen und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. 3. Drängt sich aus gestalterischen Gründen eine Terrainveränderung auf, kann die Berechnung der Fassaden- und Gesamthöhen ab neuem Terrain vorges …

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Art. 18BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 12

1 Ein Anspruch auf die Höchstmasse in der Kern- und Dorfzone besteht nicht. Vorbehalten bleiben Art. 20 bis Art. 24 und Art. 41 - 42. 2 Bei Zusammenbau mehrerer Bauten, die eine klare Fassadengliederung aufweisen, kann die zulässige Gebäudelänge um 10.0 m überschritten werden. 3 Fassadenhöhe und Gesamthöhe ab Niveaulinie der ö …

ZoneMax. AZ Art. 15Max. Fassaden- höhe 11) Art. 17Max. Gesamthöhe Art. 17Max. Gebäude- länge Art. 18Max. MehrlängeMind. Grenzabstand 9) gross kleinDachnei- gung GradEmpfindlich- keitsstufe 10)
KAKernzone Altstadtzone 1, 7) Anpassungszone B 1,7) Anpassungszone C 1, 7)-11.0 m (+z)13.8 m-----III
KAB0.1 - 0.5--20.0 m 2)-8.0 m3.0 m 4)25– 45III
KAC-9.0 m (+z)3)14.0 m 3)50.0 m--- 4)30 – 45III
DDorfzone 1, 7)0.67.5 m (+z)11.0 m20.0 m 2)-2.5 m2.5 m25 – 45III
W1Wohnzone 10.56.0 m (+z)9.0 m15.0 m15.0 m8.0 m5.0 m 5)-II
W2Wohnzone 20.67.0 m (+z)10.5 m15.0 m15.0 m9.0 m5.0 m 5)-II
W3Wohnzone 30.78.0 m (+z)12.0 m15.0 m20.0 m9.0 m5.0 m 5)-II
W4Wohnzone 40.612.0 m (+z)12.0 m15.0 m25.0 m10.0 m8.0 m-II
GGemischte Zone 7)0.99.0 m (+z)12.0 m20.0 m20.0 m7.0 m5.0 m 5)-III
IGIndustrie- und Gewerbezone 7,8)-13.0 m (+z)13.0 m--5.0 m5.0 m-IV
IIndustriezone 7,8)-13.0 m (+z)13.0 m--5.0 m5.0 m-IV
HHotelzone-13.0 m (+z)13.0 m--5.0 m5.0 m-III
OeBAZone für öffentliche Bauten u. Anlagen-- 6)- 6)--2.50 6)2.50 6)-II
RRaststättezone-----5.0 m5.0 m-III
ReRebsiedlungszone 7)-9.0 m (+z)11.0 m20.0 m20.0 m7.0 m5.0 m 5)-III
LWLandwirtschaftszone7,8)--11.0 m--5.0 m5.0 m-III
ÜGÜbriges Gemeindegebiet 7)--------III

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 59BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 30

1 In den Kernzonen und der Dorfzone sind nur Sattel- und Walmdächer zulässig. Die Dachgestaltung hat auf die ortsüblichen Formen, Farben und Materialien Bezug zu nehmen. Das Bedachungsmaterial ist der Umgebung anzupassen. Die Gestaltung der Dächer hat mit grösster Sorgfalt zu erfolgen. Für gegliederte Gebäudeteile (Fassadenhöhe, max. 3.5 m, Grundfläche max. 25 m2) oder mehrgeschossige gegliederte Gebäudeteile (Grundfläche max. 15 m2) kann die Baubehörde Pult- und andere Dacharten sowie begehbare Dachterrassen gestatten. 2 Die Baubehörde kann zudem für mehrgeschossige untergeordnete Gebäudeteile Abweichungen von der Vorschrift der geneigten Dächer machen, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, eine entsprechende Lösung architektonisch besser ist und die vorgesehene Dachart sich gut ins vorherrschende Ortsbild einfügt. 3 In der Gemischten Zone sind nur Sattel- und Walmdächer sowie Kreuzgiebeldächer zulässig. Die Dachgestaltung hat auf die ortsüblichen Formen, Farben und Materialien Bezug zu nehmen. Das Bedachungsmaterial ist der Umgebung anzupassen. Für gegliederte, untergeordnete Gebäudeteile sowie Nebenbauten (Fassadenhöhe max. 4.5 m, Grundfläche max. 70 m2) kann die Baubehörde Pultund andere Dacharten sowie begehbare Dachterrassen bewilligen. 4 In der Landwirtschaftszone sind nur Sattel- und Walmdächer zulässig. Die Dachgestaltung hat auf die ortsüblichen Formen, Farben und Materialien Bezug zu nehmen. Das Bedachungsmaterial ist der Umgebung anzupassen. Auf An- und Nebengebäuden sind auch Pultdächer zulässig. 5 In der Kernzone, der D …

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Art. 63BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 31

1 Die Standorte von Aussenantennen einschliesslich Parabolantennen sind so zu wählen, dass sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die Baubehörde kann bei Neubauten, wesentlichen Umbauten oder Erweiterungen innerhalb des Schutz-, Erhaltungs- oder Neugestaltungsbereiches ein Anschluss an Telekabel oder Gemeinschaftsantennen vorschreiben sowie das anschlusspflichtige Gebiet bestimmen.

31 4. Temporäre Nutzung Lagerplätze

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Art. 72BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 34

1 Die Anlage von Vorbauten auf oder unter dem öffentlichen Grund ist im allgemeinen nicht zulässig. Sie kann in Ausnahmefällen gegen Unterzeichnung eines Reverses und Bezahlung einer Gebühr bewilligt werden. 2 Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern müssen entfernt werden, wenn sie den Verkehr oder öffentliche Anlagen beeinträchtigen.

34 3 Vorbauten wie Erker, Balkone usw. dürfen in der Regel nicht in den öffentlichen Luftraum hineinragen. 4 Sofern die freie Benützung des öffentlichen Grundes nicht erschwert und der Verkehr nicht gefährdet wird sowie keine anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen, kann der Stadtrat die Benützung des öffentlichen Luftraumes für solche Bauten bewilligen, sofern sie mit ihrem tiefsten Punkt wenigstens 4.5 m höher als die Strasse oder 3.0 m höher als das Trottoir angelegt werden und nicht mehr als 1.5 m Ausladung haben. Nutzung des Privateigentums für öffentliche Zwecke

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Art. 78BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 37

1 Die Ausführung und Finanzierung von privaten Erschliessungsanlagen im Baugebiet ist Sache der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Die Anlagen sind dauernd in gutem und funktionsfähigem Zustand zu halten und rechtzeitig zu erneuern. Bei Vernachlässigung dieser Verpflichtung trifft die Baubehörde die erforderlichen Massnahmen. Sofern notwendig, ordnet sie die Ersatzvornahme an. 2 Die Baubehörde kann die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eines Quartiers und benachbarter Grundstücke verpflichten, private Gemeinschaftsanlagen zu erstellen oder auch Dritten gegen angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Die Baubehörde legt in solchen Fällen die Entschädigungen und den Kostenanteil für jedes angeschlossene Grundstück fest. Für grössere Gemeinschaftsanlagen sind Quartierplanverfahren durchzuführen. 3 Die Baubehörde hat auf Antrag private Erschliessungsanlagen im Baugebiet, die dem Gemeingebrauch dienen und den technischen Anforderungen genügen, zu übernehmen, sofern die Anlagen unentgeltlich und in gutem Zustand abgetreten werden. Vorbehalten bleibt die Übernahme privater Erschliessungsanlagen auf dem Enteignungsweg. 4 Die Stadt kann den Unterhalt und die Reinigung von privaten Verkehrs-, Versorgungs- oder Entsorgungsanlagen sowie den Winterdienst auf Privatstrassen gegen Verrechnung der Selbstkosten übernehmen, wenn

a)es die Mehrheit der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beantragt, oder

b)die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihrer Unterhaltspflicht nicht in genügender Weise nachkommen.

…

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Art. 80BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 38

1 Verfügungen und Anordnungen der Baukommission, des Bauamts oder einzelner Gemeindefunktionäre bei der Anwendung des vorliegenden Gesetzes oder der darauf beruhenden Erlasse können innert 20 Tagen seit Mitteilung durch Einsprache bei der Baubehörde angefochten werden. 2 Jeder Partei steht es offen, die Sistierung des Verfahrens zugunsten einer Mediation zu beantragen. Das Verfahren richtet sich nach der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung. Inkrafttreten

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Art. 81BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 38

1 Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Stadt mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. 2 Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind. 3 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten sämtliche widersprechenden früheren Vorschriften der Stadt, insbesondere das Baugesetz vom 26. November 1997, 29. Juni 1998 und 29. Juni 2000 als aufgehoben.

38 Meldepflicht (Art. 56 ff)

1 Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2005 beschlossen, nachfolgende Bauvorhaben (Nummerierung gemäss Art. 40 KRVO) dem Meldeverfahren zu unterstellen: 1. Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an bestimmungsgemäss nutzbaren Bauten und Anlagen, sofern sie nur der Werterhaltung dienen und die Baute und Anlage dadurch keine Änderung oder Zweckänderung erfährt. (Gilt nur für Kernzone, Dorfzone und Zonen im Erhaltungsbereich). 3. Zweckänderungen ohne erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung. (Ausgenommen ausserhalb der Bauzonen, wo das ordentliche Verfahren durchzuführen ist).

4. Neueindeckung von Dächern mit gleichem oder ähnlichem Dachmaterial. (Gilt nur für Kernzone, Dorfzone und Zonen im Erhaltungsbereich); 5. Gebäude mit einem Volumen bis zu 5 m3 (Kleinbauten wie Gartenhäuschen, Passhütten, und dergleichen) sowie Fahrradunterstände mit einer Grundfläche bis zu 4.0 m². 9. Reklameeinrichtungen wie Firmentafeln, Schaukästen, Leuchtreklamen und Hinweistafeln mit einer Fläche bis zu 1.5 m2 ; 10. Satellite …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Rebsiedlungszone sind nur Bauten und Anlagen für die Bewirtschaftung der Rebzone zulässig. Dies sind insbesondere Lagerhallen für Maschinen und Materialien, Torkel, Degustier- und Verkaufsraum sowie Wohngebäude.» · Art. Art. 32

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 18, S. 120.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 18, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Maienfeld. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Re

Was gilt in der Zone Re in Maienfeld?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Maienfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Re einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Maienfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Maienfeld?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Baugesuch in vier Ausfertigungen (BAB fünf). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Maienfeld ein?
Baugesuche in Maienfeld laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Balatrain 1, 7304 Maienfeld. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Re in der BZO Maienfeld?
8 Artikel der Bau- und Zonenordnung Maienfeld erwähnen die Zone Re namentlich, darunter Art. 11, Art. 18, Art. 59. BZO Maienfeld lesen →

Weitere Zonen in Maienfeld