← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Liestal

Liestal

Baugesuch prüfen →

Masse in Liestal

Überbauungsziffer in Liestal

Die Überbauungsziffer ist in Liestal in 2 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 25 % bis 30 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 16 der Bau- und Zonenordnung.

Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.

ZoneÜberbauungszifferFundstelle
Zentrumszone 1≤ 30 %Art. 16, S. 11
Zentrumszone 2≤ 25 %Art. 16, S. 11

Extrahiert aus der BZO Liestal (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 16 im Wortlaut, Seite 11

§ 16 Geschosszahl, Bebauungsziffer, Baumasse, Definitionen19 1 In den Zentrumszonen dürfen maximal 3 Vollgeschosse realisiert werden. 2 Es sind folgende Bebauungsziffern20 zulässig: Zentrumszone 1: max. 30 % Zentrumszone 2: max. 25 % Zentrumszone 3: frei Ist aufgrund der Situierung des Grundstückes die Erstellung von 3 Vollgeschossen nicht möglich, kann in begründeten Fällen von der maximalen Bebauungsziffer abgewichen werden. Dabei darf die projektierte Bruttonutzung (VG+DG) die mögliche Bruttonutzung nach Regelbauweise nicht über- schreiten. Die Flächen der Bauten der Kategorie A und B werden bei der Berechnung der Bebauungsziffer und bei der anrechenbaren Parzellenfläche21 nicht angerechnet. Die am 29. Januar 2002 bestehende Bebauungsfläche von Bauten der Kategorie C in der Ortsbild- schutzzone gemäss § 26 ist beim Ersatz bestehender Bauten sowie beim Wiederaufbau zerstörter Bauten gewährleistet, auch wenn damit die zulässige Bebauungsziffer überschritten wird. 3 Der Stadtrat kann für betrieblich notwendige Erweiterungen Ausnahmen von den Bebauungsziffern gemäss Abs. 2 und § 18 Abs. 4 des Teilzonenreglementes gestatten. 4 In den Zentrumszonen 1 und 2 sind folgende Werte einzuhalten: zulässige Wohnungszahl pro Baukörper frei zulässige Nutzungsziffer in % frei zulässige Fassadenhöhe in m 10.50 m zulässige Gebäudehöhe in m 13.50 m Gebäudelänge in m frei Dachform und Dachneigung frei Dachaufbauten gemäss ZR 7/6322 zugelassen Definitionen Sockelgeschoss, Fassadenhöhe, Gebäudehöhe 5 Die Oberkante des Sockelgeschosses darf allseitig höchstens 0.50 m über dem tiefsten Punkt des ge- wachsenen Terrains liegen. Gemessen wird an der äussersten Fassadenflucht. Abgrabungen am So- ckelgeschoss sind bis zur Hälfte des Umfanges zulässig. Der Stadtrat kann in geneigtem Gelände bei zweckmässigen Lösungen, bei Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. grössere Sockelgeschosshöhen zulas- sen. 19 Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006 20 Es gilt EB20 altes ZRS, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010, siehe Anhang 3 21 Es kommt Art. 27 ZRS zur Anwendung, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010 22 Es kommt Art. 35 ZRS zur Anwendung, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010 Jermann Ingenieure + Geometer AG 11/32 Die Fassadenhöhe wird gemessen ab Oberkante Sockelgeschossdecke bis zum Schnittpunkt der Fas- sade mit der Oberkante der Dachkonstruktion. Sind bei Pult- und Flachdächern keine Dachaufbauten zugelassen, so gilt die Fassadenhöhe als Maximalhöhe des Gebäudes. Die Gebäudehöhe wird ab Oberkante Sockelgeschossdecke bis zum höchsten Punkt der Dachkon- struktion gemessen. Der First muss mindestens 1.00 m hinter der Fassade liegen.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Überbauungsziffer in Liestal?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 25 % bis 30 %, festgelegt in 2 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Liestal?

Meist in Art. 16 der Bau- und Zonenordnung Liestal, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

Alle Masse in Liestal →Alle Zonen →Baugesuch prüfen →