Art. 23a · Spezialzone «Wasserturmplatz»
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 16 · Original-PDF
26 1 Die Spezialzone Wasserturmplatz dient der Schaffung eines allseitig benutzbaren Platzes für das städtische Alltagsleben. 2 Die Spezialzone berücksichtigt alle VerkehrsteilnehmerInnen und bildet im Speziellen eine für Liestal zentrale ÖV-Haltestelle. 3 Im Baubereich ist eine Hochbaute zugelassen. Die Nutzung entspricht der Zentrumszone 1.
–maximale Grundfläche: 200 m2 (inkl. Vordach)
–maximale Gebäudehöhe: 7.5 m (gemessen ab höchstem Punkt des neuen Platzniveaus am Gebäude) 4 Kleinbauten gemäss § 92 RBV werden nur als Ausnahme zugelassen. 5 Als Gestaltungsrichtlinie dient das erstrangierte Projekt „RE-TOUCHÉ“ aus dem Studienauftrag der Stadt Liestal (Bericht vom 16.05.2007). 6 Die Spezialzone wird der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet. 25 vgl. Entwicklungsplan ‘95: Kap. 10.8 «Gewässer und gewässerbegleitende Freiräume», insbesondere Massnahme M 84
26Mutation 40/TZRS/6/2 mit RRB 90 vom 26.01.2010 Jermann Ingenieure + Geometer AG 16/32 VII. Überlagernde Zonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.