Zone Urbane Zone · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone Urbane Zone in Landquart (Graubünden) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 18 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.2, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Urbane Zone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 7

In der Urbanen Zone sind unter Vorbehalt von Absatz 2 alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich. Es besteht eine Arealplanpflicht. Die Ausnützungsziffer beträgt 1.2. Im konkreten Einzelfall kann die Ausnutzung bis auf 2.0 erhöht werden, wenn die geplante Überbauungsstruktur, die Gestaltung der einzelnen Baukörper und deren Nutzung im öffentlichen Interesse (Ausdruck der Überbauung, Arbeitsplätze, Freihaltebereiche, Nachhaltigkeit) stehen und die Vorteile für besondere Gestaltung analog Art. 35 aufweisen. Urbane Zone Nutzungen, die einen grossen Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl der damit verbundenen Arbeitsplätze aufweisen, wie Lagerhallen, Verkaufsgeschäfte, Logistikbetriebe, Autogaragen und dergleichen, sind nicht zulässig. Über die Erhöhung der Nutzung entscheidet der Gemeindevorstand auf Antrag der Baukommission. Eine Bauberatung ist obligatorisch.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 28BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4

KRG

–Urbane Zone

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Art. 79BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 30

Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Urnenabstimmung vom 27. Juni 2010 mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Inkrafttreten Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.

Der Gemeindepräsident:

E. Nigg

Der Gemeindeschreiber:

F. Niggli

Von der Regierung genehmigt am 22. März 2011 (RB 257)

Die Regierungspräsident: Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor: Dr. C. Riesen

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–31 - ANHANG ZUM BAUGESETZ

(gemäss Art. 8)

–Zonenschema

–Schemazeichnungen ZöA Empfindlichkeitsstufe 2 2 2 2 2 2 3 3 4 3 3 3 --- --- --- --- --- --- Attikageschosse nein nein ja ja ja ja nein ja --- --- nein nein --- ZONEN W1 W2 W3 W4 W5 W6 Kernzone Igis Kernzone Landquart Industriezone Gewerbezone Urbane Zone Campuszone ZöBA/ ZöA geschlossene Bauweise besondere Bauweise nein aufgrund von Quartiergestaltungsplänen zulässig (Art. 81, 88 ff) Arealplan (Art 6, 7, 11 ff) Arealplan

(Art 6, 7,
11 ff)
Ausnützungsziffer 0.3 0.4 0.5 0.7 0.9 1.1 genereller
Gestaltungs-
plan 1.2 --- --- 1.2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

(maximal 2.0 Arealplan1) 0.6 (maximal 1.0 Arealplan2) --- Grenzabstände grosser kleiner 5.0 m 5.0 m 7.0 m 4.0 m 9.0 m 5.0 m 12.0 m 6.0 m 14.0 m 7.0 m 12.0 m 6.0 m 2.5 m 2.5 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m --- --- Mehrlängenzuschlag für Gebäudelängen von mehr als --- 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m --- --- --- --- keiner (Areal- …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Urbanen Zone sind unter Vorbehalt von Absatz 2 alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich.» · Art. Art. 19

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1.2Art. 19, S. 70.95
Ausnützungsziffer≤ 1.2Art. 79, S. 300.85
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 79, S. 300.85
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 79, S. 300.85
Gebäudehöhe≤ 18 mArt. 79, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Urbane Zone

Was gilt in der Zone Urbane Zone in Landquart?
Gebäudehöhe ≤ 18 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.2, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Landquart erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Urbane Zone sein?
Laut BZO Landquart: Gebäudehöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Urbane Zone einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Landquart. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →

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