Zone Urbane Zone · Landquart
Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Urbane Zone in Landquart (Graubünden) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 18 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.2, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Im Doppel an die Baukommission
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur)
- 081 307 36 66
- bauamt@landquart.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Urbane Zone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 19BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 7
In der Urbanen Zone sind unter Vorbehalt von Absatz 2 alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich. Es besteht eine Arealplanpflicht. Die Ausnützungsziffer beträgt 1.2. Im konkreten Einzelfall kann die Ausnutzung bis auf 2.0 erhöht werden, wenn die geplante Überbauungsstruktur, die Gestaltung der einzelnen Baukörper und deren Nutzung im öffentlichen Interesse (Ausdruck der Überbauung, Arbeitsplätze, Freihaltebereiche, Nachhaltigkeit) stehen und die Vorteile für besondere Gestaltung analog Art. 35 aufweisen. Urbane Zone Nutzungen, die einen grossen Landbedarf im Verhältnis zur Anzahl der damit verbundenen Arbeitsplätze aufweisen, wie Lagerhallen, Verkaufsgeschäfte, Logistikbetriebe, Autogaragen und dergleichen, sind nicht zulässig. Über die Erhöhung der Nutzung entscheidet der Gemeindevorstand auf Antrag der Baukommission. Eine Bauberatung ist obligatorisch.
Art. 28BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4
KRG
–Urbane Zone
Art. 79BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 30
Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Urnenabstimmung vom 27. Juni 2010 mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Inkrafttreten Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.
Der Gemeindepräsident:
E. Nigg
Der Gemeindeschreiber:
F. Niggli
Von der Regierung genehmigt am 22. März 2011 (RB 257)
Die Regierungspräsident: Dr. Martin Schmid
Der Kanzleidirektor: Dr. C. Riesen
000.300
Baugesetz der Gemeinde Igis
–31 - ANHANG ZUM BAUGESETZ
(gemäss Art. 8)
–Zonenschema
–Schemazeichnungen ZöA Empfindlichkeitsstufe 2 2 2 2 2 2 3 3 4 3 3 3 --- --- --- --- --- --- Attikageschosse nein nein ja ja ja ja nein ja --- --- nein nein --- ZONEN W1 W2 W3 W4 W5 W6 Kernzone Igis Kernzone Landquart Industriezone Gewerbezone Urbane Zone Campuszone ZöBA/ ZöA geschlossene Bauweise besondere Bauweise nein aufgrund von Quartiergestaltungsplänen zulässig (Art. 81, 88 ff) Arealplan (Art 6, 7, 11 ff) Arealplan
(Art 6, 7, 11 ff) Ausnützungsziffer 0.3 0.4 0.5 0.7 0.9 1.1 genereller Gestaltungs- plan 1.2 --- --- 1.2
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.
(maximal 2.0 Arealplan1) 0.6 (maximal 1.0 Arealplan2) --- Grenzabstände grosser kleiner 5.0 m 5.0 m 7.0 m 4.0 m 9.0 m 5.0 m 12.0 m 6.0 m 14.0 m 7.0 m 12.0 m 6.0 m 2.5 m 2.5 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m --- --- Mehrlängenzuschlag für Gebäudelängen von mehr als --- 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m --- --- --- --- keiner (Areal- …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Urbanen Zone sind unter Vorbehalt von Absatz 2 alle in einem Baugebiet nach KRG zugelassenen Nutzungen möglich.» · Art. Art. 19
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.2 | Art. 19, S. 7 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.2 | Art. 79, S. 30 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 79, S. 30 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 79, S. 30 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 18 m | Art. 79, S. 30 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Urbane Zone
Was gilt in der Zone Urbane Zone in Landquart?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Urbane Zone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Urbane Zone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
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