Zone Kernzone Igis · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone Kernzone Igis in Landquart (Graubünden) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Kernzone Igis» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4

Der Zonenplan beinhaltet folgende Zonenarten und Festlegungen: Festlegungen

a)Bauzonen

–Kernzone Igis

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Art. 12BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 5

In der Kernzone Igis soll die gewachsene Siedlungsstruktur und Bauweise erhalten und ergänzt werden. Kernzone Igis Neu- und Umbauten sind in Aufbau, Form, Material und Farbgebung siedlungstypischen Einzelbauten und Gebäudegruppen anzupassen

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Art. 21BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 8

Bauten, die zerstört werden, dürfen ohne Rücksicht auf die Vorschriften über zonengemässe Nutzung, Grenz- und Gebäudeabstände, Ausnützungsziffer und Gebäudehöhe im bisherigen Umfang wieder hergestellt werden, wobei auch Zweckänderungen im Rahmen der Zonenvorschriften zulässig sind. Hofstattrecht Bau- und Niveaulinien sind einzuhalten. Ein Abbruch und Wiederaufbau von Bauten ist in der Kernzone Igis gestattet, sofern eine zonenkonforme Bebauung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das Hofstattrecht verwirkt nach Ablauf von drei Jahren seit der Zerstörung oder dem Abbruch einer Baute.

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Art. 32BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 13

Die normale Dachneigung beträgt 10 - 30°. Sie darf bis 60° erhöht werden, sofern die bei einer Dachneigung von 45° zulässige Firsthöhe nicht überschritten wird. Dachgestaltung Dächer sind in Material und Form so zu gestalten, dass im Zusammenhang mit benachbarten Gebäuden und im Rahmen des Quartiers eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dachaufbauten (Gauben, Lukarnen) und Einschnitte sind nur zulässig, wenn sie in horizontaler Richtung höchstens 1/3 der Dachlänge und vertikal höchstens 2/5 der Dachhöhe messen. Gauben für Dachausbauten sind nur zulässig, wenn die Schnittlinie der Vorderseite mit der Dachfläche der Lukarne die zulässige Gebäudehöhe nicht überschreitet. In der Kernzone Igis sind bei Hauptbauten keine Flachdächer, Pultdächer oder Tonnendächer zugelassen. Gauben für Dachausbauten sind nicht erlaubt.

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Art. 35BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 14

Erfüllt ein Areal- oder Quartiergestaltungsplan die nachgenannten Voraussetzungen, kann der Gemeindevorstand in Bezug auf die Bauabstände und die Gebäudelängen Ausnahmen bewilligen. Überdies kann ein Ausnützungsbonus bis maximal 20% gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind: Vorteile für besondere Gestaltung

a)das erfasste Areal- oder Quartierplangebiet muss mindestens folgende Flächen aufweisen:

–Kernzone Landquart: gemäss Generellem Gestaltungsplan

–Kernzone Igis: Bauparzelle samt benachbarten Grundstücken

–Wohnzonen: 3'000 m2,

b)differenziert gestaltete Überbauung unter rationeller Bodennutzung im Sinne der verdichteten Bauweise unter optimaler Gestaltung der privaten und öffentlichen Aussenräume und der gemeinsamen Erschliessung,

c)in ausgesprochenen Wohngebieten geeignete, den Bedürfnissen entsprechende Spielflächen für Kinder,

d)gute Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung

e)zweckmässige Anlage der vorgeschriebenen Abstellflächen für Motorfahrzeuge, womöglich unterirdisch,

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–15 - f) die benachbarten Grundstücke dürfen durch das Projekt nicht mehr benachteiligt werden als durch eine zonengemässe Überbauung. Quartiergestaltungspläne werden einem vom Gemeindevorstand ernannten Experten zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Experte kann bereits in der Planungsphase zur Beratung beigezogen werden.

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Art. 47BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 19

Freiflächen sind Flächenanteile eines Grundstückes, die nicht überbaut werden dürfen. Sie werden im Generellen Gestaltungsplan Kernzone Igis bzw. Landquart prozentual oder als konkret bezeichnete Fläche festgelegt. Freiflächen Grundstücke, die in der gleichen Bauzone und in unmittelbarer Nähe liegen, können für die Berechnung der Freiflächen mit einbezogen werden, sofern sie mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung belegt werden, welche im Grundbuch anzumerken ist. Die ausgenutzten Bau- und Freiflächen sind bei Handänderungen anzurechnen.

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Art. 79BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 30

Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Urnenabstimmung vom 27. Juni 2010 mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Inkrafttreten Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.

Der Gemeindepräsident:

E. Nigg

Der Gemeindeschreiber:

F. Niggli

Von der Regierung genehmigt am 22. März 2011 (RB 257)

Die Regierungspräsident: Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor: Dr. C. Riesen

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–31 - ANHANG ZUM BAUGESETZ

(gemäss Art. 8)

–Zonenschema

–Schemazeichnungen ZöA Empfindlichkeitsstufe 2 2 2 2 2 2 3 3 4 3 3 3 --- --- --- --- --- --- Attikageschosse nein nein ja ja ja ja nein ja --- --- nein nein --- ZONEN W1 W2 W3 W4 W5 W6 Kernzone Igis Kernzone Landquart Industriezone Gewerbezone Urbane Zone Campuszone ZöBA/ ZöA geschlossene Bauweise besondere Bauweise nein aufgrund von Quartiergestaltungsplänen zulässig (Art. 81, 88 ff) Arealplan (Art 6, 7, 11 ff) Arealplan

(Art 6, 7,
11 ff)
Ausnützungsziffer 0.3 0.4 0.5 0.7 0.9 1.1 genereller
Gestaltungs-
plan 1.2 --- --- 1.2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

(maximal 2.0 Arealplan1) 0.6 (maximal 1.0 Arealplan2) --- Grenzabstände grosser kleiner 5.0 m 5.0 m 7.0 m 4.0 m 9.0 m 5.0 m 12.0 m 6.0 m 14.0 m 7.0 m 12.0 m 6.0 m 2.5 m 2.5 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m --- --- Mehrlängenzuschlag für Gebäudelängen von mehr als --- 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m --- --- --- --- keiner (Areal- …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 2.5 mArt. 79, S. 300.85
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 79, S. 300.85
Gebäudehöhe≤ 9.5 mArt. 79, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone Igis

Was gilt in der Zone Kernzone Igis in Landquart?
Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Landquart erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone Igis sein?
Laut BZO Landquart: Gebäudehöhe ≤ 9.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone Igis einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 2.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Landquart. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →

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