Zone Strassenbebauungsbereich Igis · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone Strassenbebauungsbereich Igis in Landquart (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Strassenbebauungsbereich Igis» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 48BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 19

Baugestaltungslinien legen die räumliche Ausdehnung von Bauten teilweise oder in allen Ausdehnungen verbindlich fest. Baugestaltungslinien Strassenbebauungslinien sind Gestaltungslinien, die die Ausrichtung von Bauten gegenüber dem öffentlichen Raum und privaten Verkehrsflächen festlegen. Bauten innerhalb des Strassenbebauungsbereiches Landquart müssen mit ihrer Hauptfront bis an die Strassenbebauungslinie gesetzt werden. Im Strassenbebauungsbereich Igis sind neue Gebäude so zu stellen, dass ihre Hauptfronten einen mittleren Strassenabstand von höchstens 2,5 m aufweisen. Der Gemeindevorstand kann auf Antrag der Baukommission Ausnahmen bewilligen, wenn dadurch eine städtebaulich bessere Lösung erreicht wird. 000.300

–20 - Baugesetz der Gemeinde Igis

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Strassenabstand≤ 2.5 mArt. 48, S. 190.80

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Strassenbebauungsbereich Igis

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Strassenbebauungsbereich Igis in der BZO Landquart?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Landquart erwähnen die Zone Strassenbebauungsbereich Igis namentlich, darunter Art. 48. BZO Landquart lesen →

Weitere Zonen in Landquart